-
Vier Tage lang erklangen im Gerichtssaal Berichte von unvorstellbaren und zahllosen Tötungen in allen von den Deutschen besetzten Gebieten in der Sowjetunion, Polen, Jugoslawien und der Tschechoslowakei. Als sich Smirnow mit der Tschechoslowakei befaßte, berichtete er von der Vernichtung von Lidice, einem Dorf in der Nähe von Prag , einer Greueltat, die damals überall in Europa und den USA bekannt war. Viele Sowjetdörfer, so Smirnow, hätten dasse ... mehr
-
Am 25. Februar präsentierte Smirnow das Beweismaterial für den Anklagepunkt \"Verbrechen gegen die Menschlichkeit\". Diese Verbrechen unterschieden sich kaum von den Kriegsverbrechen gegen militärische und zivile Opfer. Als Unterscheidungsmerkmal wurde angegeben, daß sie sich gegen bestimmte nationale oder religiöse Gruppen richteten. Beim Beweismaterial über die Judenverfolgung stützte sich Smirnow weitgehend auf die von den Amerikanern sicherge ... mehr
-
Am 4.3.1946 kamen die Verteidiger der Angeklagten an die Reihe. In aller Form wurde ihre Seite des Verfahrens vor dem Internationalen Militärgerichtshof eröffnet. Gemäß Artikel 16 und 23 des Londoner Statuts wurden die Verteidiger entweder von den in Haft befindlichen Angeklagten selbst gewählt oder auf deren Verlangen vom Gerichtshof ernannt. In Abwesenheit des Angeklagten Bormann ernannte der Gerichtshof für ihn einen Verteidiger und bestimmte ... mehr
-
Gleich zu Prozeßbeginn legten alle Verteidiger eine gemeinsame Petition vor, die die juristischen Grundlagen des Prozesses in Frage stellten. Insbesondere ging es um die Strafbarkeit \"der Entfesselung des ungerechten Krieges\". Die Verteidigung machte geltend, daß \"soweit es sich um Verbrechen gegen den Frieden handelt, ... der gegenwärtige Prozeß keine gesetzliche Grundlage im internationalen Recht (hat), sondern ein Verfahren (ist), das auf e ... mehr
-
Mehrfach versuchte die Verteidigung in Nürnberg vom \"tu quoque\" Argument ( d.h. gleiches Maß für gleichen Tatbestand; der Feind habe sich genauso verhalten) Gebrauch zu machen. Die Richter reagierten darauf mit dem Hinweis, daß das Londoner Statut die Zuständigkeit des Gerichts darauf beschränke, über deutsche Kriegsverbrechen zu urteilen, nicht aber über völkerrechtswidrige Handlungen der Siegermächte.Die Reihenfolge der Verteidigung entsprach ... mehr
-
Ein Zeuge, der unverständlicherweise von der Verteidigung und nicht von der Anklagevertretung aufgerufen wurde, war Rudolf Höß, von 1940-43 Lagerkommandant von Auschwitz. Wie kein anderer verbreitete er lähmendes Entsetzen im Gerichtssaal. Hier berichtete ein Massenmörder aus erster Hand. Unter anderem sagte Höß aus: \"Im Sommer 1941 wurde ich zum persönlichen Befehlsempfang zum Reichsführer SS, Himmler, nach Berlin befohlen. Dieser sagte mir dem ... mehr
-
Fast der ganze Juli 1946 verging über den Schlußplädoyers der Verteidigung (16 Prozeßtage) und der Anklagebehörde (3 Tage). Inhaltlich kam nichts mehr neues zu Tage. Die Verteidiger bestritten erneut die Rechtsgültigkeit der in der Londoner Charta aufgeführten \"Verbrechen gegen den Frieden\". Gegen die ersten sieben Angeklagten - Göring, Heß, Ribbentrop, Keitel, Kaltenbrunner, Rosenberg und Frank - lag so vernichtendes Beweismaterial vor, daß ei ... mehr
-
Am 30. Juli 1946 begann der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg das Beweismaterial gegen die nach Artikel 9 der Londoner Charta angeklagten Gruppen und Organisationen anzuhören und entgegenzunehmen. Angeklagt waren das Reichskabinett, das Führerkorps der NSDAP, SS und SD, SA, Gestapo und Generalstab und Oberkommando der Wehrmacht. Diese Art der Anklage ( auf Gruppen und Organisationen bezogen) war etwas ganz neues, und ging auf einen Vo ... mehr
-
Das letzte Wort hatten die Angeklagten. So bestimmte es das Statut des Internationalen Militärgerichtshofs. Am 31. August erhalten deshalb alle 21 Angeklagten im Gerichtssaal noch einmal Gelegenheit, ans Mikrophon zu treten und in eigener Sache zu sprechen. Fast fünfzig Druckseiten des Gerichtsprotokolls nehmen diese Schlußworte ein. (37) Damit war die Beweisaufnahme im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß beendet. Der Gerichtshof vertagte sich ... mehr
-
Die Nürnberger \"Prozeß-Gemeinde\" war sehr heterogen. Sie war von der einheimischen Bevölkerung getrennt. Da Nürnberg in der amerikanischen Besatzungszone lag, war die amerikanische Militärregierung für die nötige Infrastruktur verantwortlich. Sie beseitigte die Kriegsschäden am Prozeßgebäude, hatte die Angeklagten und die Zeugen nach Nürnberg gebracht und stellte das Wachpersonal im Gefängnis und im Gerichtssaal zur Verfügung. Ihr oblag die Aus ... mehr
-
Die Pressevertreter, die über den Nürnberger Prozeß berichteten waren südwestlich von Nürnberg , in Stein, in der Faber-Castellschen Bleistiftfabrik untergebracht. Die Reporter und Kommentatoren kamen aus über zwanzig Nationen: rund achtzig aus den USA, fünfzig aus England, vierzig aus Frankreich, fünfunddreißig aus der Sowjetunion, zwanzig aus Polen und ein Dutzend aus der Tschechoslowakei. Im Gerichtssaal waren 240 Plätze für die Presse reservi ... mehr
-
In völliger Abgeschiedenheit arbeiteten die Richter der vier Nationen am Urteil und seiner Begründung. Selbst die Telefonleitungen zu den Beratungszimmern waren für diese Wochen abgeschaltet. Sicherheitsoffiziere überwachten die Zugänge, durchsuchten die Papierkörbe, beseitigten jede Spur, aus der ein Außenstehender vorzeitige Schlüsse auf den Ausgang der Beratung ziehen konnte. Während die Briten, Franzosen und Sowjets selbständig arbeiteten, ha ... mehr
-
Der Internationale Militärgerichtshof in Nürnberg setzte sich aus je zwei Vertretern der vier alliierten Mächte zusammen: Für Großbritannien waren das Lordrichter Geoffrey Lawrence (Vorsitzender) und sein Stellvertreter Richter Birkett. Für die USA: Francis Biddle und als Stellvertreter Richter John J. Parker. Für Frankreich: Professor Donnedieu de Vabres, als Stellvertreter Appelationsgerichtsrat R. Falco. Für die Sowjetunion: Generalmajor I.T. ... mehr
-
Am 30.September und 1.Oktober 1946 fand im vollbesetzten Saal 600 die Urteilsverkündung statt. Am Anfang erklärten die Richter über ihre Zuständigkeit, die von der Verteidigung immer wieder bestritten wurde und über die die Meinungen der Völkerrechtler bis heute auseinandergehen: \"Dem Gerichtshof ist die Vollmacht verliehen worden, alle Personen abzuurteilen, die Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichk ... mehr
-
Anschließend behandelte der Gerichtshof die grundsätzlichen Rechtsfragen des Verfahrens. Unter anderem ging es um den Antrag der Verteidigung , den Anklagepunkt des Angriffskrieges fallen zu lassen, weil \"zur Zeit, als die angeblichen verbrecherischen Handlungen begangen wurden, keine souveräne Macht Angriffskriege als Verbrechen ansah\" und \"daß kein Verbrechen ohne ein bereits vorher in Kraft befindliches Strafgesetz bestraft werden kann\", n ... mehr
-
Den Begriff der Verschwörung, der der Kernpunkt der amerikanischen Anklage war, ließ das Gericht nur in einem eng umgrenzten Rahmen gelten, ein Gesichtspunkt, der besonders bei der Entscheidung über die Schuld oder Unschuld der einzelnen Angeklagten wichtig wurde. Die Verschwörung müßte mit ihrem verbrecherischen Zweck klar ersichtlich sein. Sie dürfe nicht zu weit vom Zeitpunkt der Entscheidung und Handlung entfernt sein.\" Das Gericht entschied ... mehr
-
Der Schlußabschnitt des Urteils befaßte sich mit der Schuld oder Unschuld der einzelnen Angeklagten. Zuerst wurden die Schuldsprüche mit der Begründung verlesen. Jeder der Angeklagten erfuhr, nach welchen Punkten der Anklageschrift er schuldig oder nicht schuldig befunden wurde. Danach, am Nachmittag des 1. Oktober 1946 wurden die Verurteilten noch einmal, und diesmal jeder für sich allein, in den Saal geführt, um die Bekanntgabe des Strafmaßes z ... mehr
-
30. September 1946 * Angeklagter Punkte nach denen die Strafausspruch Verurteilung erfolgt ist Hermann Wilhelm Göring 1, 2, 3, 4 Tod durch den Strang Rudolf Heß 1,2 Lebenslängliches Gefängnis Joachim von Ribbentrop 1, 2, 3, 4 Tod durch den Strang Wilhelm Keitel 1, 2, 3, 4 Tod durch den Strang Ernst Kaltenbrunner 3, 4 Tod durch den Strang Alfred Rosenberg 1, 2, 3, 4 Tod durch den Strang Hans Frank 3, 4 Tod durch den Strang Wilhelm Frick 2, 3, 4 To ... mehr
-
Die von den Verurteilten oder von ihren Angehörigen an den alliierten Kontrollrat, der gemäß Artikel 29 des Londoner Abkommens die Urteile zu bestätigen hatte, gerichteten Gnadengesuche wurden abgelehnt.Die Hinrichtung der zum Tode Verurteilten erfolgte in den ersten Stunden des 16. Oktober 1946 in einer Halle im Hof des Nürnberger Justitzgebäudes in der Fürther-Straße. Als Deutsche waren der bayerische Ministerpräsident , Wilhelm Hoegner und der ... mehr
-
Der historisch gewordene Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg hatte zunächst den Zweck, die Hauptschuldigen einer gerechten Bestrafung zuzuführen. Erstmals in der Geschichte wurden Staatsmänner persönlich für Angriffskriege und organisierte Massenvernichtung zur Rechenschaft gezogen und bestraft. \"Nürnberg\" enthüllte durch Tausende amtliche Dokumente das \"düstere Panorama des Dritten Rei ... mehr
|