Am 4.3.1946 kamen die Verteidiger der Angeklagten an die Reihe. In aller Form wurde ihre Seite des Verfahrens vor dem Internationalen Militärgerichtshof eröffnet. Gemäß Artikel 16 und 23 des Londoner Statuts wurden die Verteidiger entweder von den in Haft befindlichen Angeklagten selbst gewählt oder auf deren Verlangen vom Gerichtshof ernannt. In Abwesenheit des Angeklagten Bormann ernannte der Gerichtshof für ihn einen Verteidiger und bestimmte auch Verteidiger zur Vertretung der angeklagten Gruppen und Organisationen.
Das Generalsekretariat des Tribunals hatte seit Anfang November 1945 Dokumente und Zeugen, die die Verteidigung haben wollte, ausfindig gemacht und beschafft. Insgesamt legte die Verteidigung dem Gerichtshof 2.700 Dokumente vor.
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