Der historisch gewordene Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg hatte zunächst den Zweck, die Hauptschuldigen einer gerechten Bestrafung zuzuführen. Erstmals in der Geschichte wurden Staatsmänner persönlich für Angriffskriege und organisierte Massenvernichtung zur Rechenschaft gezogen und bestraft. \"Nürnberg\" enthüllte durch Tausende amtliche Dokumente das \"düstere Panorama des Dritten Reiches\" (Kempner): Die Befehle zum Überfall auf fremde Nationen, zur Ermordung Kriegsgefangener, abgesprungener Flieger, Juden, katholischer Priester, slawischer \"Untermenschen\", \"nutzloser Esser\", \"Minderrassiger\" konnten Deutschland und der Welt präsentiert werden. Der Nürnberger Prozeß sollte zur Grundlage eines neuen Völkerrechts werden.(52) Der amerikanische Chefankläger Robert Jackson hatte unermüdlich betont, daß sich die Nürnberger Prinzipien nicht nur auf Deutschland und auf die Nationalsozialisten beziehen sollten: \" Die moderne Zivilisation gibt der Menschheit unbegrenzte Waffen der Zerstörung in die Hand. .
.. Jede Zuflucht zu einem Krieg, zu jeder Art von Krieg, ist eine Zuflucht zu Mitteln, die ihrem Wesen nach verbrecherisch sind. Der Krieg ist unvermeidlich eine Kette von Tötung, Überfall, Freiheitsberaubung und Zerstörung von Eigentum. ..
. Die Vernunft der Menschheit verlangt, daß das Gesetz sich nicht genug sein läßt, geringfügige Verbrechen zu bestrafen, die sich kleine Leute zuschulden kommen lassen. Das Gesetz muß auch die Männer erreichen, die eine große Macht an sich reißen und sich ihrer mit Vorsatz und in gemeinsamem Ratschlag bedienen, um ein Unheil hervorzurufen, das kein Heim in der Welt unberührt läßt. ...
Der letzte Schritt, periodisch wiederkehrende Kriege zu verhüten, die bei internationaler Gesetzlosigkeit unvermeidlich sind, ist, die Staatsmänner vor dem Gesetz verantwortlich zu machen. ... Lassen Sie es mich deutlich aussprechen: Dieses Gesetz wird hier zwar zunächst auf deutsche Angreifer angewandt, es schließt aber ein und muß, wenn es von Nutzen sein soll, den Angriff jeder anderen Nation verdammen, nicht ausgenommen die, die jetzt hier zu Gericht sitzen\". (53) Das Urteil von Nürnberg hat Aggressionskriege und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht verhindern können.
Aber sie wurden klarer definiert und damit leichter erkennbar. Seit \"Nürnberg\" will niemand mehr ein Aggressor sein. Die strafrechtlichen Konsequenzen für Verletzungen des Völkerrechts und der Nürnberger Prinzipien sind allerdings selten eingetreten, da eine Instanz zur Verfolgung, ein ständiger Internationaler Strafgerichtshof, fehlte.
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