Am 25. Februar präsentierte Smirnow das Beweismaterial für den Anklagepunkt \"Verbrechen gegen die Menschlichkeit\". Diese Verbrechen unterschieden sich kaum von den Kriegsverbrechen gegen militärische und zivile Opfer. Als Unterscheidungsmerkmal wurde angegeben, daß sie sich gegen bestimmte nationale oder religiöse Gruppen richteten. Beim Beweismaterial über die Judenverfolgung stützte sich Smirnow weitgehend auf die von den Amerikanern sichergestellten Dokumente über die Einsatzgruppen sowie auf Berichte der sowjetischen und polnischen Regierungen über die Todeslager. Severina Schmaglewskaja, eine Frau die in Auschwitz gewesen war, sagte aus: Neugeborene Babys jüdischer Mütter wurden sofort umgebracht, und bei ihrer Ankunft zur Vernichtung bestimmte Kinder wurden oft in die Verbrennungsöfen geworfen, ohne daß man sie vorher in den Gaskammern erstickte.
Andere Kinder wurden mit unbekanntem Ziel weggebracht. \"Im Namen aller Frauen, die im Konzentrationslager zu Müttern geworden sind\", sagte die Zeugin, \"möchte ich heute die Deutschen fragen: \"Wo sind diese Kinder?\" Dr. Gilbert sah, wie einige Angeklagte und ihre Anwälte den Kopf senkten oder sich auf die Lippen bissen. Dr. Kranzbühler, der Anwalt von Dönitz, fragte seinen Klienten: \"Hat denn niemand irgend etwas von diesen Dingen gewußt?\" Dönitz schüttelte den Kopf und zuckte die Achseln. \"Natürlich, jemand wußte davon\", sagte Jodl ruhig.
Der Angeklagte Jodl hatte selbstverständlich recht. Wenn niemand von \"diesen Dingen\" gewußt hätte, dann wären sie auch nicht passiert. (28)
|