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  • Der magistrat

    Abgesehen von den meisten Aufgaben, die der Herrscher als oberster Priester gehabt hatte, gingen seine gesamten Vollmachten auf zwei jähr¬lich vom Volke neu zu wählende Beamte, die Konsuln , über, die in ältesten Zeiten nach ihren wichtigsten Aufgaben auch praetores ("Herzöge") oder iudices hießen. Ihre Amtsinsignien erinnerten an die der Könige und unterstrichen ihre umfassende Macht. Die Beschränkung der königlichen Gewalt lag in der zeit ...

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  • Der senat

    Eine weitere Säule des römischen Staatswesens bil¬dete nach der Magistratur der Senat ("Ältestenrat") . Er setzte sich zusammen aus den Oberhäuptern der patrizischen Familien und Mitgliedern der übrigen Nobilität. Theoretisch konnte zwar jeder tüchtige Bürger einen Senatssitz er¬halten, praktisch kamen aber nur Angehörige der führenden Schicht, vor allem ehemalige Inhaber kurulischer, schließlich auch plebejischer Ämter in Frage. Die Normalz ...

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  • Im vergleich zum volk

    Gemäß Art. 20 (2) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist der alleinige Souverän im Staate das Volk. Es drückt seinen Willen mittelbar durch Wahlen und Abstimmungen aus, so dass Institutionen gewählt werden, die diesen Volkswillen in ihrer Art der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung zum Ausdruck bringen. Auch in der res publica ist das römische Volk der Souverän. Jedoch existieren zwei signifikante Un ...

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  • Im vergleich zur nobilitÄt

    Nach unserer Verfassung (Art. 3) sind alle Menschen (untereinander und vor dem Gesetz) gleich. In der res publica dagegen war für ein politisches Emporkommen maßgeblich die Zugehörigkeit zur Nobilität. Wer aus einem berühmten Adelsgeschlecht kam, dem konnte deutlich eher eine politische Karriere gelingen, als einem einfache römischen Bürger. In der Bundesrepublik existieren diese aristokratischen Elemente nicht mehr. Anders verhält es sich j ...

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  • Im vergleich zum magistrat

    Auf die Exekutive bezogen, weisen beide Republiken einander die meisten Parallelen auf. Gemäß Artikel 62 ff. des Grundgesetzes besteht die Bundesregierung aus Bundes-ministern und dem Bundeskanzler. Jedes Regierungsmitglied führt seine Dienstgeschäfte - im Rahmen der geltenden Gesetze und Verpflichtungen und der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers - eigenständig. Eine Regierung besteht solange bis ein neuer Bundestag zusammentritt, d.h ...

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  • Im vergleich zum senat

    Der Senat der res publica stellt selbst das am wenigsten republikanische Element des Staates dar; dies wird insbesondere im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland deutlich. Für die völkerrechtliche Vertretung des Bundes zeichnet der Bundespräsident verantwortlich; er ist Staatsoberhaupt, kann das Begnadigungsrecht ausüben und ernennt bzw. entläßt alle Bundesbeamten. Der Senat hatte im Vergleich dazu insbesondere völkerrechtliche Aufgaben. ...

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  • Die europäische union -

    Die Europäische Union ist kein souveräner Staat. Deshalb ist in der EU vieles anders als in ihren Mitgliedstaaten. Sie hat keine Hauptstadt und keine Regierung, aber ein Parlament das gewählt wird. Sie erhebt keine Steuern, stellt aber einen Milliarden-Haushalt auf. Sie ist kein Staat und doch mehr als ein herkömmliches Bündnis von Staaten. Die EU ist ein Verbund von 15 selbständigen Staaten, die miteinander vereinbart haben: - Unsere Regier ...

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  • Die mitgliedstaaten

    Der Europäischen Union gehören derzeit 15 Staaten an. Belgien, Deutschland Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande waren von Anfang an dabei. Dänemark Irland und Großbritannien traten 1973 bei. Griechenland kam 1981 dazu und Portugal und Spanien 1986. Österreich, Finnland und Schweden traten 1995 bei. - 4 - Die 15 Mitgliedstaaten der EU Fläche in 1000 qkm Bevölkerung in Mio. 1995 Belgien 30,5 10,1 Dänemark 43,1 ...

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  • Der weg zur europäischen gemeinschaft

    1951 Schumannplan, er beinhaltet den Rahmen einer gemeinsamen Politik (Mitspracherecht und Kontrolle) um gleichmäßige Bedarfsbefriedigung zu im Bereich der Kohle- und Stahlindustrie zu erreichen. Es entsteht die EGKS (Europäische Gemeinschaft Kohle und Stahl). Der Plan umfaßt die Länder Belgien, Frankreich, Deutschland und die Niederlande. - 5 - 1957 In Rom wird die EWG und EURATOM gegründet. Die gemeinsame Politik vom Bereich Kohle und ...

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  • Kontroversen der eu erweiterung

    "Jeder europäische Staat kann beantragen, Mitglied der Europäischen Union zu werden".(Art. 0 EUV). Eine offizielle Begriffsbestimmung gibt es nicht. Der Ausdruck umfaßt geographische, historische und kulturelle Elemente, die zur europäischen Identität beitragen. Derzeit sind sechs mittel- und osteuropäische Staaten mit der EU assoziiert. Diese Länder sind: Polen, Slowenien, Tschechische Republik, Bulgarien, Rumänien und Ungarn. Polen und Ungarn h ...

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  • Die organe der europäischen union

    Die Europäische Union ist zwar kein unabhängiger Staat, sie muß aber trotzdem über ein tragfähiges Organsystem verfügen. Diese müssen folgende Bedingungen erfüllen: . Eine vom Druck einzelstaatlicher Interessen unabhängige Planung der Gemeinschaftspolitik. . Eine Beteiligung der die Gemeinschaft tragenden Mitgliedstaaten an der Gestaltung dieser Politik. . Eine Demokratische Legitimation und Kontrolle. . Eine unabhängige Kontrollinstanz. ...

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  • Der ministerrat

    Der Rat setzt sich wie folgt zusammen: Rat der Außenminister = Rat für allgemeine Angelegenheiten. Von jedem Mitgliedstaat kommt ein Minister. Der Rat trifft Entscheidungen wenn ein Gesetzentwurf der Kommission vorliegt (Vorschlag). Der Rat kann diese auch Anfordern. Zunächst gelangt dieser in Ausschuß der ständigen Vertreter zum Ausräumen von Gegensätzen. Wenn Übereinstimmung mit dem Parlament besteht dann führt die Kommission den Entwurf aus ...

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  • Das europäische parlament --

    Das Europäische Parlament hat kein Initiativrecht. Bei wichtigen Entscheidungen holt der Europäische Rat eine Stellungnahme vom Parlament ein. Das Parlament kann die Kommission jedoch auffordern einen Vorschlag zu machen. Das EP berät mit dem Rat den Haushaltsentwurf und verabschiedet ihn. Das EP kann den Haushaltsentwurf ablehnen. Der Präsident des Parlaments läßt den Haushalt in Kraft treten. Auch bei nicht obligatorischen Ausgaben hat das Pa ...

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  • Die europäische kommission - -

    Sie verfügt über das Initiativrecht. Sie stellt den Vorentwurf zum Haushalt und verwaltet die Fonds (fast alle Mittel). Die Kommission hat darüber zu wachen, daß das EU-Recht und geltende Verträge eingehalten werden. Sie kann vor EGH Klagen wenn das Recht verletzt wird (z.B. durch einen Staat oder Privatmann). Sie ist an ebenfalls an der GASP beteiligt. Die Mitgliedsländer schlagen den Präsidenten und die Kommissare vor. Die Ernennung erfolgt dur ...

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  • Der europäische gerichtshof

    Der EGH wacht darüber, daß die Gesetzgebung sich an die Verfassung hält. Er entscheidet aufgrund von Klagen (z.B. eines Unternehmens oder Bürgers) ob gegen geltendes Gemeinschaftsrecht verstoßen wurde. Er Entscheidet wie strittige Texte zu verstehen sind. Seine Urteile sind Unanfechtbar (letzte Instanz). Ein nationales Gericht kann eine Frage zur Vorabentscheidung vorlegen (Entscheidung ist bindend) - zur einheitlichen Anwendung des Rechte ...

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  • Mängelliste des europäischen parlaments

    Das EP gab zwar zu den Maastrichter Verträgen ein positives Votum ab, es machte aber keinen Hehl daraus das es mit der Verteilung der Entscheidungs- und Gesetzgebungskompetenzen nicht zufrieden war. Das Europäische Parlament sah Mängel in folgenden Punkten: . Der währungspolitischen Autorität steht keine demokratisch ausreichend legitimierte wirtschaftspolitische Autorität gegenüber: im wirtschaftspolitischen Bereich ist das Entscheidungsverf ...

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  • Die europäische währungsunion

    Am 1. Januar 1999 wird die Währungsunion beginnen. Die Vorbereitungen dafür aber laufen schon seit dem 1. Juli 1990. Im Maastrichter Vertrag über die Europäische Union wurde ein dreistufiger Übergang zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) bis spätestens 1999 vereinbart. Nur Länder die diese Kriterien erfüllen, werden in sie aufgenommen. Stufenweise wurde diese Währungsunion 1990 eingeleitet und 1994 in die zweite Phase geführt. In Frankfurt n ...

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  • Die europäische zentralbank -

    Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt übernimmt in der Währungsunion die Verantwortung für die Geldwertstabilität. Die voneinander unabhängigen nationalen Zentralbanken bleiben zwar weiterhin bestehen, wandern allerdings unter die Kontrolle der EZB und sind an deren Richtungen und Weisungen gebunden. Somit bestimmt die EZB nun den Kurs der Geldpolitik und nicht wie vorher in Deutschland die Deutsche Bundesbank. Hauptziel der EZB ist ...

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  • Einführung des euros

    Ab dem 1. Januar wird der Euro als Buchgeld eingeführt. Für den Normalverbraucher ändert sich aber erst mal nichts. Denn Banknoten und Münzen werden erst am 1. Januar 2002 in Umlauf gebracht. Für den Verbraucher gilt jedoch der "Grundsatz der freien Verwendung", d.h. wer sein Konto schon jetzt auf den Euro umstellen möchte kann dies tun. Die Wertpapierbörsen hingegen werden sofort auf den Euro umstellen, was für die Anleger bedeutet, daß sie ihre ...

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  • Angst vor dem euro - konfliktpotential

    Eine Gruppe von mehr als 60 deutschen Wirtschaftswissenschaftlern sieht in den Beschlüssen zur Wirtschafts- und Währungsunion das Konfliktfreie Zusammenwachsen Europas gefährdet. Ihre Thesen gegen die WWU lauten: . Die ökonomisch schwächeren europäischen Partnerländer werden bei einer gemeinsamen Währung einem verstärkten Konkurrenzdruck ausgesetzt wodurch sie aufgrund ihrer geringeren Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit wachsende Arbeitslo ...

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