Ab dem 1. Januar wird der Euro als Buchgeld eingeführt. Für den Normalverbraucher ändert sich aber erst mal nichts. Denn Banknoten und Münzen werden erst am 1. Januar 2002 in Umlauf gebracht. Für den Verbraucher gilt jedoch der "Grundsatz der freien Verwendung", d.h. wer sein Konto schon jetzt auf den Euro umstellen möchte kann dies tun. Die Wertpapierbörsen hingegen werden sofort auf den Euro umstellen, was für die Anleger bedeutet, daß sie ihre Gewinne aus Aktienverkäufe in Euro ausgezahlt bekommen. Die Bank schreibt diese aber noch in D-Mark gut. Gleiches gilt für Bundesanleihen und Obligationen. Nach der Einführung bleiben neue und alte Währung maximal sechs Monate gültig. Es bleibt den Ländern selbst überlassen, ob sie den Euro sofort als alleiniges Zahlungsmittel deklarieren oder ob sie in einer Übergangszeit beide Währungen gelten lassen. Die meisten Händler werden ihre Produkte in dieser Zeit wahrscheinlich doppelt auszuzeichnen. Das
alte Geld verliert aber auch nach diesen sechs Monaten nicht seine Gültigkeit. Es kann noch bis zu 25 Jahre später bei den Landeszentralbanken in Euro getauscht werden.
Der Euro wird die ECU eins zu eins ersetzen. Die Umrechnungskurse werden allerdings erst am 31. Dezember 1998 festgelegt werden können. Denn die ECU setzt sich aus 12 Währungen zusammen, darunter auch drei Währungen der Länder, die nicht an der WWU teilnehmen (Dänemark, England und Griechenland). Die Umrechnung soll mit Hilfe der Leitkurse des EWS erfolgen.
|