Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, in Unternehmen ab 100 Arbeitnehmern, die gegenseitige Information den Erfahrungsaustausch und die Koordination der betrieblichen Arbeitsschutzeinrichtungen zu gewährleisten. Er hat auch dafür zu sorgen, dass auf eine Verbesserung der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Arbeitsbedingungen hingearbeitet wird. Im Arbeitsschutzausschuss sind die Berichte der Präventivkräfte zu erörtern.
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