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Von der Europäischen Union wurden für die an der Währungsunion
 teilnehmenden Länder klare Umrechnungsregeln festgelegt.
 
 Die Umrechnungsregel:
 
 Die Kurse werden nur in eine Richtung, nämlich vom EURO in die nationale
 
 Währung festgelegt. Diese Festlegung erfolgt in sechs signifikanten
 
 Stellen.
 
 Zum Beispiel: 1 EUR = ATS 13,8750 (Stand von Donnerstag, 9. April 1998,
 
 dies ist nur ein Beispiel, da der endgültige Kurs erst mit Wirkung vom 1.
 
 1. 1999 festgelegt wird).
 
 Im Zuge des Umstieges vom Schilling auf den EURO werden in Österreich alle
 
 Schillingangaben durch diesen endgültig fixierten Preis dividiert. Dies
 
 betrifft unter anderem alle Löhne, Gehälter und Pensionen die Preise, die
 
 Sparguthaben oder die Kredite. Erst nach dieser Rechnung darf auf Cent (1
 
 EUR = 100 Cent) gerundet werden. Exakt auf einen halben Cent lautende
 
 Rechnungsergebnisse sind entsprechend der kaufmännischen Rechnungsregeln
 
 stets aufzurunden.
 
 Beispiel (1 EUR = ATS 13,8300):
 
 Umrechnung: ATS 100 = 7,230657989 EUR = 7,23 EUR
 
 Gegenprobe: 7,23 EUR = ATS 99,9909 ~ ATS 100
 
 Wie man sieht, können in der Praxis mathematischen Rundungsdifferenzen
 
 auftreten. Die Umrechnungsregeln stellen aber sicher, dass diese
 
 Differenzen minimal sein werden.
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