Von der Europäischen Union wurden für die an der Währungsunion
teilnehmenden Länder klare Umrechnungsregeln festgelegt.
Die Umrechnungsregel:
Die Kurse werden nur in eine Richtung, nämlich vom EURO in die nationale
Währung festgelegt. Diese Festlegung erfolgt in sechs signifikanten
Stellen.
Zum Beispiel: 1 EUR = ATS 13,8750 (Stand von Donnerstag, 9. April 1998,
dies ist nur ein Beispiel, da der endgültige Kurs erst mit Wirkung vom 1.
1. 1999 festgelegt wird).
Im Zuge des Umstieges vom Schilling auf den EURO werden in Österreich alle
Schillingangaben durch diesen endgültig fixierten Preis dividiert. Dies
betrifft unter anderem alle Löhne, Gehälter und Pensionen die Preise, die
Sparguthaben oder die Kredite. Erst nach dieser Rechnung darf auf Cent (1
EUR = 100 Cent) gerundet werden. Exakt auf einen halben Cent lautende
Rechnungsergebnisse sind entsprechend der kaufmännischen Rechnungsregeln
stets aufzurunden.
Beispiel (1 EUR = ATS 13,8300):
Umrechnung: ATS 100 = 7,230657989 EUR = 7,23 EUR
Gegenprobe: 7,23 EUR = ATS 99,9909 ~ ATS 100
Wie man sieht, können in der Praxis mathematischen Rundungsdifferenzen
auftreten. Die Umrechnungsregeln stellen aber sicher, dass diese
Differenzen minimal sein werden.
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