Wenn der Rat der EU-Staats- und Regierungschefs im Mai 1998 Österreich als
Mitglied der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion bestätigt,
dann ist die Einführung des EURO in Österreich fixiert. Österreich ist
aufgrund einer Zustimmung von 66 Prozent bei der Volksabstimmung 1994 der
Europäischen Union und damit dem Vertrag von Maastricht beigetreten. In
diesem Vertrag ist die gemeinsame Währung vorgeschrieben. Der Beschluß des
Europäischen Rates wirkt unmittelbar und geht nationalem Recht vor.
Doch es stellt sich die Frage, ob nicht vielleicht im Vorfeld der
Volksabstimmung von 1994 auf das Thema "einheitliche Währung in Europa\"
ein wenig vergessen wurde. Aber die Bundesregierung hat nie Zweifel daran
gelassen, dass ein Beitritt zur EU mittelfristig auch einen Beitritt zu
einer einheitlichen europäischen Währung bedeuten würde. Auch die heutigen
Gegner der Einführung des EURO wiesen vor der Volksabstimmung 1994 darauf
hin, dass ein Ja zur EU auch ein Ja zur gemeinsamen Währung bedeutet.
Deshalb verwundert mich auch, dass eine Aussage wie "Kein EURO ohne
Volksabstimmung\" von einer Partei kommt, die ernstgenommen werden will und
sich darüber hinaus nach solchen Aussagen auch noch für regierungsfähig
hält.
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