Der Pole Andrzej Fratczak wird am Abend des 7. Oktober 1990 vor einer Diskothek in Lübbenau (Brandenburg) bei einem Angriff von drei jungen Deutschen durch einen Messerstich tödlich verletzt. Polizei und Staatsanwaltschaft können jedoch nicht ermitteln, welcher der drei Schläger für den Tod des Polen verantwortlich ist. Als Motiv stellt das Bezirksgericht Cottbus fest, einer der Angeklagten habe mit dem Polen und zwei seiner Landsleute \"zumindest eine verbale Auseinandersetzung\" anfangen wollen. Die Täter werden zu Freiheitsstrafen zwischen acht Monaten und dreidreiviertel Jahren verurteilt.
Der angolanische Vertragsarbeiter Amadeu Antonio Kiowa wird in der Nacht vom 24. auf den 25. November 1990 in Eberswalde (Brandenburg) zu Tode geprügelt. Eine Bande von etwa 50 bis 60 rechtsextremistischen Skinheads fällt mit Knüppeln und Messern über Afrikaner in einem Gasthof her. Während mehrere Mosambikaner teils schwer verletzt flüchten können, erwacht Amadeu Antonio Kiowa nicht mehr aus dem Koma und stirbt zwei Wochen später. Fünf Jugendliche und Heranwachsende werden im September 1992 vom Bezirksgericht Frankfurt / Oder zu Bewaährungs- und maximal vierjährigen Haftstrafen verurteilt; wer die tödlichen Schläge führte, ist nicht nachzuweisen.
Drei Skinheads schlagen in der Nacht zum 11. Dezember 1990 in einer Wohnung in Berlin-Lichtenberg derart brutal auf den 24-jährigen Klaus-Dieter R. ein, dass dieser sich in Panik aus einem Zimmerfenster zehn Stockwerke tief in den Tod stürzt. Die Täter wollten den Mann zur Herausgabe von 8000 Mark zwingen, die er angeblich zwei Bekannten schuldete. Diese hatten einen der wegen seiner Brutalität bekannten Skinheads als Geldeintreiber engagiert. Zwei Schläger waren vorbestraft, einer auch wegen rechtsextremer Propagandadelikte. Das Landgericht Berlin verurteilt zwei Täter zu je vier Jahren Haft, der dritte erhält drei Jahre.
Der 17-jährige Kurde Nihad Yusufoglu wird am 28. Dezember 1990 in Hachenburg (Rheinland-Pfalz) von einem ebenso alten Skinhead erstochen, der \"Türken aufmischen\" wollte. Der Täter Alexander T., der enge Verbindungen zur rechtsextremistischen \"Taunusfront\" unterhält, rammt dem Kurden mitten in der Kleinstadt ein Klappmesser in den Rücken. Der Täter wird 1992 zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Der Hachenburger Stadtbürgermeister Hendrik Hering sagt im Januar 1991: \"Unser Widerstand gegen Ausländerfeindlichkeit hätte früher und massiver kommen müssen.\"
Der 21-jährige Bundeswehrsoldat Alexander Selchow wird in der Silvesternacht 1990/91 in Göttingen (Niedersachsen) von zwei 18-jährigen Skinheads niedergestochen, die beide der rechtsextremistischen FAP (\"Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei\") angehören. Alexander Selchow stirbt an den Folgen mehrerer Messerstiche. Das Landgericht Göttingen verurteilt den Messerstecher wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu sechs Jahren Jugendstrafe; sein Kumpan, der den Wehrpflichtigen festgehalten hat, kommt mit vier Wochen Arrest davon.
Der Angolaner Agostinho Comboio wird in der Nacht zum 16. Juni 1991 in Friedrichshafen (Baden-Württemberg) von einem Rechtsextremisten verprügelt und erstochen. Der Täter wird laut Landgericht Ravensburg nach dem Verbrechen in der rechten Szene als \"Held von Friedrichshafen\" gefeiert. Das Gericht verurteilt ihn wegen Totschlags zu fünf Jahren Haft.
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