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Cicero sah sich selbst nach Cäsars Tod als Repräsentant der Republik. Cicero trat energisch gegen Antonius auf. Er erhoffte sich mit der Verwirklichung der concordia omnium bonorum eine Front gegen Antonius bilden zu können. Dieser aber hatte sich mit C. Caesar Octavianus (dem späteren Kaiser Augustus), den Cäsar seinem Testament nach adoptiert hatte. Antonius veranlasste, dass Cicero am 7. Dezember 43 v. Chr. ermordet wurde. Sein abgeschlagene ...
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Gliederung:
1. Vermerk im GG
2. Charakterisierung
3. Aufbau
4. Sitz/Vorsitzender
5. Aufgaben
6. Wahl
7. Beispiele
1. Vermerk im GG
- art 92 GG: Die rechtssprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch
das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.
- art 97(1) GG: Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unt ...
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Das deutsche Tarifvertragsgesetz regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluß, die Beendigung und weiteren Punkte von Tarifverträgen ordnen.
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In Deutschland handeln Gewerkschaften und Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen eigenverantwortlich untereinander aus. Der Staat darf sich nicht einmischen.
Diese "Tarifautonomie" ist durch das Grundgesetz im Artikel 9 Absatz 3 geschützt. Die rechtlichen Grundlagen für Tarifverträge sind im Tarifvertragsgesetz festgelegt.
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Die Tarifverträge regeln die Mindestbedingungen der Arbeitsverhältnisse. Hierzu gehören z.B.: Lohn, Gehalt und die Ausbildungsvergütung, sowie die wöchentliche Arbeitszeit und noch viele andere Dinge.
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Grundsätzlich gelten Tarifverträge nur für Arbeitgeber, die in einem Arbeitgeberverband sind, und Arbeitnehmer, die einer Gewerkschaft angehören. Es sei denn, es existiert ein Firmentarifvertrag wie z.B. bei VW oder ein Tarifvertrag für einen Betrieb, der die Flächentarifverträge anerkennt. Weiterhin kann der Tarifausschuß beim Bundesarbeitsminister Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären. Dann sind sie für alle Arbeitnehmer und Arbeitg ...
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Tarifverträge unterscheidet nach folgenden Kriterien:
- Tarifvertragsparteien
Verbandstarifvertrag: Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband. Spitzenverbandstarifvertrag: Tarifvertrag, den Verbandsspitzen im Namen der angeschlossenenVerbände abschließen.
Firmenvertrag: Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft und einem einzelnen Arbeitgeber.
- Inhalt und Laufzeit(Gültigkeitsdauer)
Manteltarifvertrag: Regelt die Arbeitsbedingun ...
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(1) Die Rechtsnormen des Tarifvertrages, die den Inhalt, den Abschluß oder die Beendigung von
Arbeitsverhältnissen ordnen, gelten unmittelbar und zwingend zwischen den beiderseits Tarifgebundenen, die
unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen. Diese Vorschrift gilt entsprechend für Rechtsnormen des
Tarifvertrages über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen.
(2) Sind im Tarifvertrag gemeinsame Einrichtungen der Tar ...
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(1) Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung kann einen Tarifvertrag im Einvernehmen mit einem aus je
drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuß auf
Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären, wenn
1. die tarifgebundenen Arbeitgeber nicht weniger als 50 vom Hundert der unter den Geltungsbereich
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Bei dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird ein Tarifregister geführt, in das der Abschluß, die
Änderung und die Aufhebung der Tarifverträge sowie der Beginn und die Beendigung der
Allgemeinverbindlichkeit eingetragen werden.
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(1) Die Tarifvertragsparteien sind verpflichtet, dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung innerhalb eines Monats nach Abschluß kostenfrei die Urschrift oder eine beglaubigte Abschrift sowie zwei weitere Abschriften eines jeden Tarifvertrages und seiner Änderungen zu übersenden; sie haben ihm das Außerkrafttreten eines jeden Tarifvertrages innerhalb eines Monats mitzuteilen. Sie sind ferner verpflichtet, den obersten Arbeitsbehörden der ...
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Rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte für Arbeitssachen, die in Rechtsstreitigkeiten zwischen
Tarifvertragsparteien aus dem Tarifvertrag oder über das Bestehen oder Nichtbestehen des Tarifvertrages
ergangen sind, sind in Rechtsstreitigkeiten zwischen tarifgebundenen Parteien sowie zwischen diesen und
Dritten für die Gerichte und Schiedsgerichte bindend.
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(1) Mit dem Inkrafttreten eines Tarifvertrages treten Tarifordnungen und Anordnungen auf Grund der Verordnung
über die Lohngestaltung vom 25. Juni 1938 (RGBI. I S. 691) und ihrer Durchführungsverordnung vom 23. April
1941 (RGBI. I S. 222), die für den Geltungsbereich des Tarifvertrages oder Teile desselben erlassen worden
sind, außer Kraft, mit Ausnahme solcher Bestimmungen, die durch den Tar ...
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Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung kann unter Mitwirkung der Spitzenorganisationen der
Arbeitgeber und der Arbeitnehmer die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Verordnungen erlassen,
insbesondere über
1. die Errichtung und die Führung des Tarifregisters und des Tarifarchivs;
2. das Verfahren bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen und der Aufhebung von
Tarifordnungen und Anordnungen ...
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Spitzenorganisationen im Sinne dieses Gesetzes sind - unbeschadet der Regelung in § 2 - diejenigen
Zusammenschlüsse von Gewerkschaften oder von Arbeitgebervereinigungen, die für die Vertretung der
Arbeitnehmer- oder der Arbeitgeberinteressen im Arbeitsleben des Bundesgebietes wesentliche Bedeutung
haben. Ihnen stehen gleich Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen, die keinem solchen Zusammens ...
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(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten entsprechend
1. für Personen, die wirtschaftlich abhängig und vergleichbar einem Arbeitnehmer sozial
schutzbedürftig sind (arbeitnehmerähnliche Personen), wenn sie auf Grund von Dienst- oder Werkverträgen für andere Personen tätig sind, die geschuldeten Leistungen
persönlich und im wesentlichen ohne Mitarbeit von Arbeitnehmern erbringen und
a) ...
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Einkommen, alle Geldbeträge, Güter und Nutzungen, die einem Wirtschaftssubjekt innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zufließen. Ein Wirtschaftssubjekt ist entweder eine Person, eine Gesellschaft oder eine andere Körperschaft.
Man unterscheidet zwischen Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit (Lohn, Gehalt), Gewinneinkommen aus Unternehmertätigkeit oder Ausübung eines freien Berufs sowie Besitzeinkommen aus Vermögen (Zinsen, Dividenden, Mieten, P ...
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Sozialprodukte:
Öffentlicher Konsum
Privater Konsum
Bruttoinvestitionen
Lagerbestände
Verfügbare Güter- und Leistungsvolumen
- Importe
Inlandsversorgung aus der Eigenproduktion
+ Exporte
Brutto-Inlandsprodukte zu Marktpreisen
+ Faktoreinkommen aus dem Ausland
+ Faktoreinkommen an das Ausland
Bruttonationalprodukt zu Marktpreisen
- Reinvestitionen & Abschreibungen
Nettoprodukt zu Marktpreisen
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Grundrente:
Die Grundrente ist das Einkommen, das sich als Besitzeinkommen (Nichtleistungseinkommen) allein aus der Verfügung über Grund und Boden ergibt. Sie wird berechnet indem man von Ertrag eines Grundstückes die notwendigen Aufwände abzieht.
Sie entsteht entweder durch Selbstbewirtschaftung oder Verpachtung.
Sie kann sich aus der
Differentialrente der Fruchtbarkeit (Qualitätsrente)
der städtischen Grundre ...
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Einkommensverteilung, Verteilung des Volkseinkommens (Nettosozialprodukt). Dieses läßt sich auf die Produktionsfaktoren Boden, Arbeit, Kapital und Unternehmertum verteilen (funktionale Einkommensverteilung). Danach unterscheidet man vier Einkommensarten: Pacht (Einkommen, das dem Faktor Boden zufließt), Lohn (Einkommen des Faktors Arbeit), Zinseinkommen (fließt dem Faktor Kapital zu) und Gewinn (Unternehmereinkommen).
Wichtig ist die Frage, wi ...
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