Einkommensverteilung, Verteilung des Volkseinkommens (Nettosozialprodukt). Dieses läßt sich auf die Produktionsfaktoren Boden, Arbeit, Kapital und Unternehmertum verteilen (funktionale Einkommensverteilung). Danach unterscheidet man vier Einkommensarten: Pacht (Einkommen, das dem Faktor Boden zufließt), Lohn (Einkommen des Faktors Arbeit), Zinseinkommen (fließt dem Faktor Kapital zu) und Gewinn (Unternehmereinkommen).
Wichtig ist die Frage, wie sich das Volkseinkommen auf die einzelnen Haushalte, d. h. die Eigentümer der Produktionsfaktoren verteilt (personale Einkommensverteilung). Funktionale und personale Einkommensverteilung sind primär.
Die primäre Einkommensverteilung ist das Ergebnis von Marktprozessen. Sie hängt davon ab, welche Faktormengen ein Haushalt auf dem Markt verkauft und zu welchem Preis. Die primäre Einkommensverteilung berücksichtigt weder die jeweiligen Bedürfnisse des Haushalts (Bedürfnisgerechtigkeit) noch seine Anstrengungen, um sein Einkommen zu erzielen (Aufwandsgerechtigkeit). Für die primäre Einkommensverteilung ist nur die Marktleistungsgerechtigkeit ausschlaggebend.
Die personale Einkommensverteilung wird oft als nicht gerecht empfunden, teilweise deshalb, weil die Produktionsfaktoren Boden und Kapital in den Händen weniger Haushalte konzentriert sind. Der Staat versucht, das primäre Vermögen umzuverteilen durch Abzüge vom Primäreinkommen, z. B. Einkommensteuern. Bedürftige Haushalte erhalten staatliche Transferzahlungen, z. B. Sozial- oder Arbeitslosenhilfe, Alters- oder Invalidenrenten. Das Ergebnis der staatlichen Umverteilungspolitik ist die sekundäre Einkommensverteilung.
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