Einkommen, alle Geldbeträge, Güter und Nutzungen, die einem Wirtschaftssubjekt innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zufließen. Ein Wirtschaftssubjekt ist entweder eine Person, eine Gesellschaft oder eine andere Körperschaft.
Man unterscheidet zwischen Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit (Lohn, Gehalt), Gewinneinkommen aus Unternehmertätigkeit oder Ausübung eines freien Berufs sowie Besitzeinkommen aus Vermögen (Zinsen, Dividenden, Mieten, Pachten etc.).
Die oben genannten Einkommen entstehen aus Beteiligungen am Wirtschaftsprozeß und heißen originäre Einkommen. Als abgeleitete Einkommen bezeichnet man Übertragungs- oder Transfereinkommen. Sie fließen ohne wirtschaftliche Gegenleistung zu (Sozialrenten, Pensionen, Unterstützungszahlungen).
Das Bruttoeinkommen ist das Einkommen vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben; nach Abzug ergibt sich das Nettoeinkommen.
Das Nominaleinkommen ist das in Geldeinheiten ausgedrückte Einkommen. Das Realeinkommen ist die Menge an Gütern und Dienstleistungen, die man mit dem Nominaleinkommen kaufen kann. Das Realeinkommen sinkt beispielsweise, wenn die Preise steigen und das Nominaleinkommen gleichbleibt.
Das Volkseinkommen ist die Summe aller Einkommen, die den inländischen Wirtschaftssubjekten innerhalb einer Periode aus dem In- und Ausland zufließen.
Das Einkommen ist das einer Wirtschaftseinheit in einer bestimmten Zeitperiode auf Grund von Arbeitsteilung oder Vermögensbesitz zukommenden Güter oder Dienstleistungen.
mikroökonomisch: Individualeinkommen
makroökonomisch: Volkseinkommen oder Sozialprodukt
Arten:
Privateinkommen: Arbeitsleistung, Arbeitnehmer und Unternehmen, Besitzeinkommen
Öffentliche Einkommen: öffentliche Institutionen
Besitzeinkommen: Kapitaleinkommen, Grundbesitzeinkommen (Bodenrente)
Unternehmenseinkommen
Transfereinkommen
Nominaleinkommen (Arbeitseinkommen) - Realeinkommen (Kaufkraft)
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