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Ab 1. Jänner 2002 gilt Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel. Die Euro- Bargeldumstellung ist eine gewaltige Herausforderung. 340 Mio. Banknoten und 1, 5 Mrd. Münzen müssen für die österreichische Bevölkerung zur richtigen Zeit am richtigen Ort bereitstehen. Oberstes Ziel ist dabei, dass der Geldumtausch reibungslos funktioniert und dass alle Vorkehrungen für einen sicheren Umgang mit den Banknoten und Münzen getroffen werden.
Zwische ...
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Europäische Währungsunion, für 1999 geplante Währungsunion der Europäischen Union (EU). Die Europäische Währungsunion (EWU) ist ein Hauptaspekt des Projekts zur politischen und wirtschaftlichen Integration Europas. Ziel der Währungsunion ist eine gemeinsame Währung innerhalb der EU.
Chronologie und Ausblick
Die EWU wurde erstmals 1970 im so genannten Werner-Plan als Ziel formuliert. Die EWU ist ein Stufenplan für eine Wirtschafts- und Währung ...
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1957 errichtetes einheitl. Gericht der EU, bestehend aus 13 von den Regierungen der Mgl.staaten einvernehmlich ernannten Richtern, die von 6 Generalanwälten unterstützt werden; Sitz Luxemburg; u.a. zuständig für die Auslegung der Gründungsverträge und des sekundären Gemeinschaftsrechts (Europarecht); entscheidet auch über die Rechtmäßigkeit des Handelns von Rat und Kommission sowie von Mgl.staaten der EU.
Europarecht, das Recht der zwischen ...
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Verwaltungssitz Luxemburg, Parlamentssitz Straßburg (seit der konstituierenden Sitzung 1958, offiziell seit 1992, Tagungsort der Ausschüsse und zusätzl. Plenarsitzungen Brüssel;
626 Abg. seit 1995, die seit 1979 aus allg. und unmittelbaren Wahlen (nach einem vom Mgl.land bestimmten Verfahren) für eine Legislaturperiode von 5 Jahren hervorgehen:
Deutschland 99 Sitze
Großbritanien 87 Sitze
Frankreich 87 Sitze
Italien 87 Sitze
Spanien ...
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Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. Es ist die demokratische Vertretung von 374 Millionen europäischen Bürgern. Die in den Mitgliedstaaten bestehenden großen politischen Tendenzen spiegeln sich in den politischen Fraktionen auf Ebene des Europäischen Parlaments wider.
Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben:
1. Es teilt die Gesetzgebungsfunktion des Rates, also die Annahme europäischer ...
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Die Europäische Kommission vertritt das Allgemeininteresse der Union. Der Präsident und die Mitglieder der Kommission werden von den Mitgliedstaaten mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments ernannt.
Die Kommission ist der Motor des institutionellen Systems der Gemeinschaft:
4. Sie besitzt das Initiativrecht und schlägt demnach Gesetzestexte vor, die dem Parlament und dem Rat unterbreitet werden.
5. Als Exekutivorgan sorgt sie für die Au ...
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Der europäische Gerichtshof sorgt für die Befolgung und einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts. Er entscheidet über Streitigkeiten, an denen Mitgliedstaaten, Gemeinschaftsorgane, Unternehmen und Einzelpersonen beteiligt sein können. 1989 wurde das Gericht erster Instanz geschaffen.
Damit der Gerichtshof seinen Auftrag, die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge zu sichern, erfüllen kann, wurde der Gerichtshof mit ...
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Europäisches Parlament, eine der grundlegenden Institutionen der Europäischen Union (EU) und die einzige Körperschaft der EU, die direkt durch die Bürger der Mitgliedsstaaten gewählt wird. Das Europäische Parlament entstand 1952 als Gemeinsame Versammlung, um der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (auch Montanunion) ein demokratisches Element zu verleihen.
Als 1957 mit den Römischen Verträgen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ...
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Europarecht kann in einem weiteren und in einem engeren Sinn verstanden werden:
Im weiteren Sinn versteht man darunter das Recht aller europäischer Organisationen. Dazu zählen nicht nur die in der Europäischen Union (EU) zusammengeschlossenen und ihre Grundlage bildenden Gemeinschaften, sondern alle Organisationen Europas, wie der Europarat, die WEU (Westeuropäische Union), die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in ...
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Europarecht als recht der europäischen Organisationen setzt zunächst das Vorhandensein von souveränen Staaten in Europa voraus, da nur sie internationale Organisationen errichten können, in deren Rahmen wiederum europäische Probleme behandelt und richtungsweisend bewältigt werden. Solche Organisationen werden durch völkerrechtlichen Vertrag oder durch ein diesem gleichwertigen völkerrechtliches Instrument geschaffen. Der völkerrechtliche Vertra ...
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Europarecht und Europäische Inegration
Europarecht ist auch durch seine Integrationsfunktion gekennzeichnet. Das gilt insbesondere für Gemeinschaftsrecht.
Der Begriff der Integration wird erstmals im Pariser Protokoll I vom 23. Oktober 1954, durch das die WEU geschaffen wurde, erwähnt: Hier verpflichten sich die Mitgliedsstaaten zur Förderung der "fortschreitenden Integration in Europa".
Begriff und Arten der Integration
Der Begr ...
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Die praktische Verwirklichung
Wenngleich trotz der entwickelten Pläne und Visionen eines geeinten Europas die europäische Geschichte durch politische Zersplitterung charakterisiert ist, so gab es dennoch integrative Faktoren, die jahrhundertelang über territoriale Grenzen hinaus wirkten und zumindest als Ansätze für eine spätere Organisierung des Kontinents betrachtet werden können.
Die hanseatische Wirtschaftsintegration:
Ei ...
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Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union erfolgte mittels Abschluß eines Staatsvertrages zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Österreich.
Das Bemühen Österreichs, als Mitglied der Europäischen Union die Zukunft Europas mitzugestalten nahm konkrete Formen an, als am 17. Juli 1989 der damalige Außenminister Dr. Alois Mock die formellen Beitrittsanträge Österreichs zu den drei Gemeinschaften (EWG, EGKS, EAG) dem damali ...
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Als supranationale Organisation nimmt die EU in autonomer Weise Aufgaben wahr, die bisher von den Mitgliedstaaten in Eigenverantwortung ausgeführt wurden, ohne daß eine genaue Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den Kompetenzbereichen der Mitgliedstaaten einerseits und der EU andererseits erfolgte. So verfügt die EG zwar über keine eigenen vollziehenden Organe in den einzelnen Mitgliedstaaten, jedoch greift ihre rechtssetzende Tätigkeit zu einem ...
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Das Vertragswerk über den Beitritt des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur EU vom 14. Juni 1994 umfaßt sowohl den eingentlichen, aus drei Artikeln bestehenden Beitrittsvertrag als auch die den Hauptbestandteil des Vertrages ausmachende Beitrittsakte.
Der Beitrittsakte wiederum sind Anhänge und Protokolle beigefügt, die Bestandteil derselben sind und somit ebenfalls dem Beitrit ...
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Auf der Grundlage des EU-BVGs erlangten das primäre Gemeinschaftsrecht und das primäre Unionsrecht im engeren Sinn durch die verfassungsmäßige Kundmachung des Beitrittsvertrages mit dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens Geltung in Österreich und wurden als Gemeinschafts- bzw. traditionelles Völkerrecht bindender Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung (generelle Transformation).
Das sekundäre Gemeinschaftsrecht gilt in Österreich nach M ...
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Für die Frage des innerstaatlichen Ranges des Gemeinschaftsrechts ist wesentlich, daß durch die bundesverfassungsgesetzliche Ermächtigung zum Abschluß des Staatsvertrages die vertragsabschließenden Organe auch zur Übernahme des Anwendungsvorranges ermächtigt wurden. So ist den Materialien zur Gesamtänderung der Bundesverfassung zu entnehmen, daß die österreichischen Organe diesen Vorrang nie angenommen haben. Der Vorrang gilt insbesondere für N ...
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Bis vor kurzem unterschied man nach den verschiedenen Integrationsformen und der unterschiedlichen Integrationsdichte drei Arten des Europarechts:
. Das Europarecht im wesentlichen Sinn als Recht aller europäischen Organisationen einschließlich der sozialistischen Integrationsformen;
. Das Europarecht im weiteren Sinn als Recht aller europäischen Organisationen im demokratisch-freiheitlich-rechtsstaatlichen Bereich Europas; und
. Das Eu ...
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Der Begriff des primären Gemeinschaftsrechts umfaßt alle von den Mitgliedern der EG getroffenen gemeinschaftsbezüglichen Abmachungen. Das Primärrecht umfaßt die Gründungs-, Erweiterungs- und Änderungsverträge.
Unter sekundären Gemeinschaftsrecht versteht man die auf der Grundalge des primären Gemeinschaftsrechts von den Gemeinschaftsorganen erzeugten Normen. Da in der Folge Rechtsgestaltungs- und Rechtssprechungsakte nicht selten auf dem sek ...
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Unter formellen Gemeinschaftsrecht werden jene Normen verstanden, die den Aufbau der Gemeinschaft und das Verfahren ihrer Organe regeln.
Das materielle Gemeinschaftsrecht regelt den Gegenstand, welcher Ziel und Zweck der jeweiligen Gemeinschaft ist. Gegenstand der EG ist die Herstellung einer Wirtschafts- und Währungsunion.
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