Unter formellen Gemeinschaftsrecht werden jene Normen verstanden, die den Aufbau der Gemeinschaft und das Verfahren ihrer Organe regeln.
Das materielle Gemeinschaftsrecht regelt den Gegenstand, welcher Ziel und Zweck der jeweiligen Gemeinschaft ist. Gegenstand der EG ist die Herstellung einer Wirtschafts- und Währungsunion.