Lieferungen sind Leistungen, durch die ein Unternehmer den Abnehmer befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen.
Im Regelfall gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo sich der Gegenstand im Zeitpunkt der Verfügungsmacht befindet. Wird der Gegenstand der Lieferung durch den Lieferer oder Abnehmer aber befördert oder versendet, so gilt die Lieferung bereits mit dem Beginn der Beförderung bzw. Versendung als ausgeführt. Diese Beurteilung ist stets von entscheidender Bedeutung bei der Beurteilung der Frage, ob eine Lieferung in Österreich der Umsatzsteuer unterliegt oder nicht.
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