Das Vertragswerk über den Beitritt des Königreichs Norwegen, der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur EU vom 14. Juni 1994 umfaßt sowohl den eingentlichen, aus drei Artikeln bestehenden Beitrittsvertrag als auch die den Hauptbestandteil des Vertrages ausmachende Beitrittsakte.
Der Beitrittsakte wiederum sind Anhänge und Protokolle beigefügt, die Bestandteil derselben sind und somit ebenfalls dem Beitrittsvertrag zuzuordnen sind.
Die Schlußakte zum Beitrittsvertrag enthält Erklärungen der Vertragspartner, die zur Auslegung der Vertragsbestimmungen herangezogen werden können, ist jedoch nicht Bestandteil des Beitrittsvertrages.
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