Die Europäische Kommission vertritt das Allgemeininteresse der Union. Der Präsident und die Mitglieder der Kommission werden von den Mitgliedstaaten mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments ernannt.
Die Kommission ist der Motor des institutionellen Systems der Gemeinschaft:
4. Sie besitzt das Initiativrecht und schlägt demnach Gesetzestexte vor, die dem Parlament und dem Rat unterbreitet werden.
5. Als Exekutivorgan sorgt sie für die Ausführung der europäischen Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen), des Haushalts und der Programme, die vom Rat und vom Parlament angenommen werden.
6. Als Hüterin der Verträge sorgt sie gemeinsam mit dem Gerichtshof für die Befolgung des Gemeinschaftsrechts.
7. Als Vertreterin der Union auf weltweiter Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus.
Sitz der Kommission ist Brüssel.
Die Kommission besteht aus einem Kollegium von 20 Mitgliedern. Der Präsident, die beiden Vizepräsidenten und die übrigen 17 Mitglieder der Kommission werden aufgrund ihrer allgemeinen Befähigung ausgewählt und müssen die volle Gewähr für ihre Unabhängigkeit bieten. Es handelt sich um Persönlichkeiten, die zuvor in ihrem Herkunftsland ein politisches Amt - oft auf Ministerebene - ausgeübt haben.
Die Neubesetzung der Kommission erfolgt alle fünf Jahre in den sechs Monaten nach der Wahl des Europäischen Parlaments.
Die Europäische Kommission hat im Wesentlichen vier Aufgaben:
. Sie macht dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften.
. Sie führt die Gemeinschaftspolitik durch.
. Sie überwacht (gemeinsam mit dem Gerichtshof) die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts.
. Sie fungiert als Sprecherin der Europäischen Union und handelt völkerrechtliche Verträge (im Wesentlichen Handels- und Kooperationsabkommen) aus.
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