Die Europäische Union ist kein souveräner Staat. Deshalb ist in der EU vieles anders als in ihren Mitgliedstaaten. Sie hat keine Hauptstadt und keine Regierung, aber ein Parlament das gewählt wird. Sie erhebt keine Steuern, stellt aber einen Milliarden-Haushalt auf. Sie ist kein Staat und doch mehr als ein herkömmliches Bündnis von Staaten.
Die EU ist ein Verbund von 15 selbständigen Staaten, die miteinander vereinbart haben:
- Unsere Regierungen handeln in einigen Politikbereichen gemeinschaftlich, fassen also Beschlüsse gemeinsam; dafür werden gemeinsame "europäische" Organe geschaffen: eine Kommission, die Vorschläge für die Beschlüsse macht, ein Parlament, das an den Entscheidungen beteiligt ist, ein Gerichtshof, ein Rechnungshof;
- In anderen Politikbereichen arbeiten die Regierungen eng zusammen und beschließen Wichtiges gemeinsam, ansonsten aber entscheiden sie nach wie vor allein, verfolgen dabei jedoch gemeinsame Ziele und stimmen ihr Handeln möglichst weitgehend aufeinander ab;
- in allen übrigen Bereichen der Politik entscheidet jede Regierung weiterhin nur allein, nimmt dabei jedoch auf die Interessen der anderen Mitgliedstaaten Rücksicht.
Die Europäische Union ist noch kein fertiges Gebilde. Sie wird sich mit der Zeit weiterentwickeln und zu einem immer engeren Bund der Völker Europas zusammenwachsen. Welche Gestalt dieser Bund einmal haben wird ist noch offen. Manche wünschen sich die Europäische Union als Bundesstaat (Föderation) mit einer Europäischen Regierung und einem starken Europäischen Parlament.
Andere wünschen sich die Europäische Union lieber als einen lockeren Staatenbund (Konföderation), in der die Regierungen der Mitgliedstaaten zwar zusammenarbeiten aber ohne gemeinschaftliche Politik; die nationalen Parlamente erlassen alle Gesetze.
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