Freiheit - Gleichheit - Eigentum/>
Freiheit:
. zentraler Begriff des Liberalismus (da er das ziel der Aufklärung verfolgt) geistige Grundströmung (im Zentrum: Freiheit des Individuum)
. meint nicht: schrankenlose Freiheit die eigene Freiheit endet dort, wo die Freiheit der anderen beeinträchtigt wird
. der Einzelne würde grundsätzlich vernünftig handeln, dadurch müßten sich auch Konflikte vernünftig lösen lassen. Falls nicht: Gesetze, Gerichtsurteile
. allgemeine Gesetze bilden eine weitere Grenze der Freiheit innerhalb des gesetzlichen Rahmens soll der Mensch seine eigene Freiheit voll entfalten können Wettbewerb mit den Mitmenschen soll zum nutzen aller Menschen führen
Eigentum:
. Freiheit und Eigentum ergänzen sich, um die Individualität des Menschen zu entfalten
. nur auf der Basis von voll verfügbaren Gütern, von Fabriken, von Grund und Boden und von geistigem Eigentum soll der Mensch handeln und in Wettbewerb mit anderen treten können
. eine freie Wirtschaft erscheint nur auf der Basis von Privateigentum möglich Schutz des Privateigentums ist eine der vornehmsten Aufgaben des Staates (für jeden erreichbar)
(Rechts-) Gleichheit:
. Überwindung der Ständegesellschaft
. alle Menschen sollen die gleichen Möglichkeiten haben, sich entsprechend ihrer Neigungen und Interessen zu entfalten und im Wettbewerb mit anderen treten
. große materielle Unterschiede wurden in Kauf genommen
. Freiheit und Gleichheit im einzelnen produzierte also tatsächlich Ungleichheiten zwischen den Menschen
insofern war der Gleichheitsbegriff des Klassischen Liberalismus auf die Rechtsphäre eingeschränkt, während der Freiheitsbegriff Vorrang genoß
die Spannung zwischen Gleichheit und Freiheit wurden zu Gunsten der Freiheit entschieden.
"Mensch ist ein vernunftbegabtes Wesen, das auf der Basis logisch-rationalen Verhaltens mit anderen Menschen verkehrt."
"Der vernunftbegabte Mensch kann sich nur entfalten, wenn er nach außen und innen frei ist."
Die Grundrechte (Artikel 1-19 im Bonner Grundgesetz):
Die meisten Grundrechte sind Liberale Grundrechte als Schutz der Menschenwürde im Falle von Grundrechtsverletzung. Die liberalen Grundrechte verstehen sich als Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat und der parlamentarischen Mehrheit. Grundrechte sind einklagbar. Wer sich von Behörden, Gerichten, Polizei ungerecht behandelt fühlt, kann dagegen Klage führen. Man soll stets bedenken: "Wer sein Recht wahrt, wahrt das Recht.". Rechte sind in Gefahr verletzt zu werden.
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