Der Rat setzt sich wie folgt zusammen: Rat der Außenminister = Rat für allgemeine Angelegenheiten. Von jedem Mitgliedstaat kommt ein Minister. Der Rat trifft Entscheidungen wenn ein Gesetzentwurf der Kommission vorliegt (Vorschlag). Der Rat kann diese auch Anfordern.
Zunächst gelangt dieser in Ausschuß der ständigen Vertreter zum Ausräumen von Gegensätzen. Wenn Übereinstimmung mit dem Parlament besteht dann führt die Kommission den Entwurf aus. Wenn dies nicht der Fall ist dann müssen die Minister sich persönlich bemühen eine Einigung zu erzielen. In manchen Fällen kann er direkt ein Gesetz verabschieden (Agrar,Verkehr,Steuer). Wenn nach der 2. Lesung im Parlament ke |