Im Rat ist jeder EU-Staat durch einen Vertreter auf Ministerebene vertreten, der für die Regierung seines Staates verbindlich handelt.
Je nach Beratungsgegenstand setzt sich der Rat der EU aus den zuständigen Fachministern der EU-Mitgliedsstaaten zusammen, z. B. aus den Landwirtschaftsministern im Agrarrat, den Außenministern im Rat für Allgemeine Angelegenheiten, den Verkehrsministern im Verkehrsrat etc. Je nach Relevanz der Bereiche tagen die Fachministerräte monatlich (wie z. B. die Räte für Allgemeine Angelegenheiten, für Wirtschaft und Finanzen und für Landwirtschaft) oder zwei- bis viermal pro Jahr.
Der Sitz ist in Brüssel, wo, mit Ausnahme der Monate April, Juni und Oktober (in Luxemburg), auch die Ministertagungen stattfinden. Die Präsidentschaft wird abwechselnd 6 Monate lang von einem Mitgliedsstaat übernommen. Zurzeit hat Griechenland den Vorsitz, Österreich hatte ihn im 2. Halbjahr 1998 und wird die Präsidentschaft im 1. Halbjahr 2006 wieder übernehmen)
Aufgaben
Um die in den Verträgen festgelegten Ziele zu erreichen, trifft der Rat auf Vorschlag der Kommission Entscheidungen und fasst Beschlüsse.
Seit In-Kraft-Treten des Vertrags von Maastricht 1993, der die Rolle des Europäischen Parlaments deutlich stärkte, ist der Rat der EU nicht mehr alleiniges legislatives Organ. Es müssen in einigen zentralen Bereichen Rechtsakte von Rat und Parlament verabschiedet werden.
Seine Beschlüsse fasst der Rat je nach Bereich
- einstimmig z. B. in manchen Bereichen des ersten Pfeilers wie Steuerrecht, Strukturfonds, Industrie und Kultur sowie in den beiden anderen Pfeilern außer bei der Durchführung gemeinsamer Aktionen;
jeder Staat hat dabei unabhängig von seiner Größe eine Stimme und das Vetorecht;
- mit einfacher Mehrheit; hier hat ebenfalls jeder Staat eine Stimme;
- mit qualifizierter Mehrheit in den meisten Bereichen des ersten Pfeilers wie z. B. Binnenmarkt, Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr und Umwelt und bei der Durchführung gemeinsamer Aktionen.
Über seine Beschluss fassende, legislative Funktion hinaus ist der Ministerrat das Organ, in dem die nationalen Regierungen der EU-Länder ihre jeweils spezifischen Interessen vertreten und zugleich ihre nationalen Politiken untereinander koordinieren können. Es wird versucht, einen Ausgleich zwischen den europäischen Zielen und den nationalen Interessen zu finden.
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