bedeutet Führung durch Entscheidungszuständigkeit bzw. Führung durch Aufgabendelegation.
Im Vordergrund steht die Führungsfunktion Entscheiden in Verbindung mit den Funktionen Realisieren, Kontrolle und Informationsaustausch. Voraussetzung ist wiederum ein eindeutig abgerenzter Aufgabenbereich mit Übertragung der notwendigen Zuständigkeiten (Kompetenzen) und der daraus abgeleiteten Verantwortlichkeit für das eigene Handeln.
Als Organisationsform eignet sich am besten eine hierarchisch abgestufte Unternehmens-organisation, beispielsweise eine Stab-Linien-Organisation.
Unterschieden wird in Handlungs- und Führungsverantwortung.
Die Führungsverantwortung liegt immer beim Vorgesetzten, die Mitarbeiter verfügen ausschließlich über Handlungsverantwortung (Sachaufgaben). Vorgesetzte haben neben ihrer Führungsverantwortung regelmäßig auch in bestimmten Bereichen Handlungsverantwortung.
Der Mitarbeiter darf nicht ihm übertragene Zuständigkeiten an den Vorgesetzten zurückgeben, bespielsweise indem er sein Einverständnis zu einer bestimmten Maßnahme einholt. Der Vorgesetzte darf dagegen nicht in den Zuständigkeitsvereich seiner Mitarbeiter eingreifen, es sei denn, es handelt sich um außergewöhnliche Fälle oder schwerwiegendes Fehlverhalten.
Als Hilfsmittel dieses Führungsmodells ist die genaue Stellenbeschreibung unverzichtbar.
Die Probleme liegen darin begründet, daß dieses Modell sehr schnell zu formalistisch und zu schematisch ausgestaltet ist. Ermessenspielräume gibt es nicht, oder sie sind ungenau umrissen.
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