EDV-gestützte Zugangskontrollsystemme wurden früher in militärischen Einrichtungen und in besonders geschützten Rechenzentren verwendet. Solche Kontrollsysteme werden heute auch immer mehr in betrieblichen Bereichen eingesetzt, zb am Eingang oder zwischen den einzelnen Betriebsbereichen. Solche Kontrollsysteme kann zum Beispiel ein Ausweisleser sein, der die Personalnummer bzw. den Namen der Karteninhaber und die Uhrzeit überprüft und über den Zugang entscheiden. In diesen System wird weiters gespeichert wann welche Person den Betrieblichen Bereich betreten bzw. verlassen hat. So können, bei einem umfangreichen System (wenn jeder Betriebsbereich so ein System hat), die Mitarbeiter auf die Minute kontrolliert werden.
Bankomatzugangskontrolle
Wie sollte nun der Zutritt zu den einzelnen Bereichen erfolgen:
Zuerst gehört geklärt wo die einzelnen Zugangskontrollen durchgeführt werden. Die Form der Kontrolle läßt auch auf weitere EDV-Verarbeitungen schließen. Wird vom einzelnen Beschäftigten, der einen gesicherten Firmenbereich betreten will, nur ein Paßwort eingegeben, das für alle Beschäftigten gleich ist, kann nicht rückgeschlossen werden, wer einen Bereich betreten hat. Wird jedoch eine Ausweiskarte zum betreten verwendet, so kann das EDV-System feststellen, wer den Bereich betritt.
Daher ist es besser nur mit Zugangscodes zu arbeiten die für alle Mitarbeiter gleich sind.
Welche Daten werden von den Zugangsterminals erhoben?
Es dürfen solche Daten:
. Beschäftigter A hat Firmenbereich XY betreten oder
. Beschäftigter A hat um 8.45 Bereich XY betreten und um 9.12 verlassen
nicht gespeichert werden.
Es wird bei den Zugangskontrollen nur abgefragt, ob eine Person zu einem Bereich Zutritt hat oder nicht. Es werden keine Daten gespeichert.
Es werden pro Person nur die Betriebsbereiche gespeichert, zu denen die betreffende Person Zugang hat. Daher kann es auch keine Auswertung der Daten.
Welche Personen sollen nun den Zutritt zu den gesicherten Betriebsbereichen erhalten ?
Wenn zu bestimmten Bereichen nur die dort Arbeitenden Zutritt haben und sich die anderen Personen erst anmelden müssen, können dadurch viele soziale Kontakte beeinträchtigt werden. Auch die Arbeit des Betriebsrates wird durch eine einschränkende Regelung stark beeinträchtigt.
Die Zutrittsregelungen sind großzügig ausgelegt.
Wie werden die Beschäftigten über ihre gespeicherten Daten informiert ?
Es ist wichtig, daß jeder Beschäftigte erfährt, welche Daten von ihm gespeichert sind, gespeichert werden und ausgewertet werden. So kann er wenigsten ungefähr nachvollziehen, welche Informationen über ihn enstanden sind. Jeder Beschäftigte hat jederzeit ein vollkommenes Informationsrecht, Er erhält Einsicht in alle Auswertungen, die ihn betreffen.
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