Um die langfristige Absenkung des Rentenniveaus auszugleichen
und eine angemessene Absicherung des Lebensstandards im Alter
zu gewährleisten, wird den Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung
der Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge
erleichtert. Diese Altersvorsorge ist freiwillig und finanziert sich
zunächst aus Beiträgen der Versicherten. Als Anbieter kommen
Banken, Versicherungen und Investmentgesellschaften in Betracht.
Damit möglichst viele Versicherte eine zusätzliche Altersvorsorge
aufbauen, unterstützt der Staat die private Altersvorsorge mit rund
10 Milliarden Euro jährlich. Dazu werden Altersvorsorgeverträge
mit einer jährlichen Zulage gefördert. Diese Maßnahme begünstigt
insbesondere Geringverdiener und Familien mit Kindern. Die
Zulage ist über den jeweiligen Anbieter des Vorsorgeprodukts
nach Vertragsabschluss zu beantragen.
Bei höheren Einkommen ist es darüber hinaus möglich, die
Aufwendungen für die Altersvorsorge als Sonderausgabe steuerlich
geltend zu machen. Der Höchstbetrag liegt im Jahr 2002 bei
525 Euro und steigt stufenweise bis auf 2.100 Euro im Jahr 2008.
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt
automatisch, ob sich eine Steuererstattung ergibt. Wenn ja, wird
dieser Betrag dem Versicherten zur freien Verwendung ausgezahlt.
Die Förderung begann am 1. Januar 2002. Wer ab diesem Zeitpunkt
1% seines Bruttoeinkommens des jeweiligen Vorjahres für
die zusätzliche Eigenvorsorge aufwendet, erhält die maximale
Förderung. Ab 2004 sind 2 %, ab 2006 3% und ab 2008 4% des
Einkommens einzuzahlen. Wer geringere Beiträge entrichtet,
erhält die Förderung anteilig.
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