3.1 Kreditgeschäfte
Je nach gewünschter Inanspruchnahme, Kreditdauer , gewünschter Verwendungs-zweck und der erforderlichen Sicherheiten gibt es eine Reihe unterschiedlicher Kreditformen.
3.1.1 Kontokorrentkredit
Alle Leistungen und Gegenleistungen der Vertragspartner werden gegeneinander aufgerechnet, in Rechnung gestellt werden nicht die einzelnen Forderungen und Schulden, sondern nur der Saldo.
Der Kreditrahmen kann roulierend ausgenützt und eventuell auch überzogen werden.
Als Kosten entstehen Sollzinsen, Kreditprovision, Umsatzprovision und eventuell Über-ziehungsprovision (je nach Kreditvertrag). Als Gebühren fallen Zeilengebühren an.
Die Kosten sind von der Ausnützung des Kreditrahmens anhängig, daher passen sich diese Kredite sehr gut den wechselnden Finanzierungsbedürfnissen an. Meist kurze Vertragslaufzeiten, wirtschaftlich jedoch langfristig.
Der häufigste Verwendungszweck dieser Kredite sind Betriebsmittelüberbrückungen. Als Sicherheit werden meist Wechsel, Waren oder Bürgschaften akzeptiert.
3.1.2 Der Wechseldiskontkredit
Der Kunden übergibt dem Kreditinstitut einen Wechsel vor Fälligkeit. Das Kreditin-stitut schreibt dem Kunden den Wechselbetrag abzüglich Zinsen, Provision und Spesen auf seinem Konto gut. Diese Art von Krediten werden häufig im Rahmen von Kontokorrentkrediten abgewickelt.
Er wird vorallem zur Absatzfinanzierung im Großhandel und in der Industrie verwen-det. Der Kredit kann vom Kreditnehmer je nach Finanzbedarf ausgeweitet oder ein-geschränkt werden.
Für die Kreditinstitute stellen diese Wechsel eine wesentliche Liquiditätsreserve dar. Die Wechsel die den Bedingungen der OeNB entsprechen, können von den Kredit-instituten zu günstigen Konditionen(Bankrate) bei der OeNB reeskontiert werden.
3.1.3 Der Lombardkredit
Der Lombardkredit ist ein kurzfristiger Kredit, der durch Verpfändung beweglicher Sachen gesichert ist. Diese Lombardierung kann auch manchmal zusätzlich zum Kontokorrentkredit als Sicherung verwendet werden.
3 Formen v. Lombardkrediten:
3.1.3.1 Wertpapierlombard
Bei dieser Form werden Wertpapiere als Sicherung hinterlegt. Wertpapiere sind leicht zu bewerten, aufzubewahren und eventuell zu veräußern.
Festverzinsliche Wertpapiere: Lombardierung 70-90% des Kurswertes
Aktien: Lombardierung 50-70% des Kurswertes
3.1.3.2 Edelmetalllombard
Zählt zu den ältesten Formen des Kreditgeschäftes. Der Edelmetallwert der verpfän-deten Gegenständen(meist Münzen) kann bis zu 90 % lombardiert werden. Heute eher selten.
3.1.3.3 Warenlombard
Schwierige Form, da der Gläubiger die Ware auf Haltbarkeit, auf den Marktwert und auf die zukünftige Preisentwicklung untersuchen muß. Daher eignen sich für den Warenlombardkredit wertbeständige Rohprodukte, wie Kaffee, Zucker oder Leder.
Lombardierung von 40-70% des Marktwertes. Die lombardierten Güter müßen dem Kreditinstitut übergeben werden.
Allgemein ist der Lombardkredit eher kurzfristig, rechtlich und wirtschaftlich. Meist dient er zur Überbrückung. Zum Beispiel können gekaufte Waren bis zum Verkauf lombardiert werden.
3.1.4 Forderungszessionskredit
Der Kreditnehmer tritt offene Forderungen vor der Fälligkeit an das Kreditinstitut ab. Das Kreditinstitut schreibt den Gegenwert der Forderungen abzüglich der Zinsen und der Gebühren gut. Ähnlich zum Wechseldiskontkredit.
2 Formen:
- Stille Zession: Den Schuldnern wird die Abtretung der Forderungen nicht mitgeteilt, der Kreditnehmer muß die eingegangene Zahlungen jedoch sofort an das Kreditinstitut abliefern.
- Offene Zession: Die Schuldner werden vom Kreditinstitut verständigt, das sie die Zahlungen nur mehr direkt an das Kreditinstitut leisten müssen. Häufiger.
Meist werden bei Zessionskrediten nur etwa 85% der Forderungen(abz. Zinsen) ausgezahlt. Der Restbetrag wird dem Kunden erst bei Eingang des gesamten Forderungsbetrages gutgeschrieben, was das Risiko des Kreditinstitutes verringert.
Das Kreditinstitut übernimmt jedoch nicht das Dubiosenrisiko. Geht eine Forderung nicht ein, muß der Kreditnehmer eine Forderung zedieren oder er muß den Kredit verringern.
Ein Sonderfall des Zessionskredites ist der Mantelzessionsvertrag. Dabei verpflichtet sich der Kreditnehmer, sämtlich bestehende Forderungen an das Kreditinstitut abzu-treten und diese Forderungen monatlich mitzuteilen.
3.1.5 Factoring
Das Factoring ist eine Weiterentwicklung des Forderungszessionskredites. Dabei gibt es eine eigene Factoring-Gesellschaft die neben den Forderungen noch weitere Leistungen für den Kunden erbringt:
- Führung der Debitorenbuchhaltung
- Übernahme von Mahnung und Inkasso
- Übernahme des Dubiosenrisikos (In Österreich nur nach
Besonderen Vereinbarungen)
Das heißt der Kreditnehmer übergibt der Bank nur die Forderung und erhält dafür die Gutschrift. Die weiteren Handlungen mit dem Schuldner übernimmt dann die sog. Factoring-Bank. Lediglich die Warenlieferung, wenn noch offene vorhanden sind übernimmt der Kreditnehmer.
Das Factoringgeschäft gewinnt im Gegensatz zum Forderungszessionskredit immer mehr an Gewichtung. Im Sinne der arbeitsteiligen Wirtschaft übernimmt die Factor-Gesellschaft als Spezialist die Forderungsverwaltung.
Vorallem eignet sich Factoring für Betriebe mit wenig Automation, mit ständig steigenden Umsätzen oder bei Betrieben mit stark schwankenden Umsätzen.
3.1.6 Hypothekarkredit
Der Hypothekarkredit verdankt seinen Namen der Form der Sicherstellung. Die Sicherstellung erfolgt durch Verpfändung von Grundstücken und Gebäuden, auch genannt Immobilien.
Zuerst wird die Immobilie auf ihren Wert geschätzt. Die Höchstgrenzen für die Belehnung sind bei unbebauten Grundstücken zwei Drittel und bei bebauten etwa die Hälfte des Marktwertes.
Die Hypothek wird im C-Blatt(Lastenblatt) des Grundbuches eingetragen.
Es ist auch möglich, das für ein Grundstück mehrere Hypotheken eingetragen sind, wenn der Wert der Immobilie höher ist als der gewährte Kredit.
3.1.7 Leasing
Als in manchen Fällen ziemlich kostengünstige und bequeme Finanzierungsmethode hat sich in den letzten Jahren das Leasing bewährt. Vorallem im KFZ-Bereich ist das Leasing eine Zahlungsvariante geworden, die sich jeder vor dem Kauf eines Neuwagens oder Vorführwagens überlegen sollte.
Mittlerweile bieten nicht nur Kreditinstitute Leasing an, sondern eine Vielzahl an Auto-herstellern haben ihre eigenen Leasingverträge mit guten Konditionen, was die Kreditinstitute auch ein bißchen vom Markt verdrängt.
3.2.7.1 Was ist Leasing?
Unter Leasing versteht man die Überlassung v. Investitionsgütern für mittlere oder längere Perioden durch eine Leasinggesellschaft.
Dabei kauft die Leasinggesellschaft über Wunsch des Leasingnehmers ein In-vestitionsgut( z.B einen LKW oder PKW) von einem Händler oder Produzenten und "verleast" es an den Leasingnehmer.
Rechtlich gesehen, handelt es sich bei Leasing um keinen Kredit, sondern lediglich um einen Vertrag, dem sogenannten Leasingvertrag. Leasinggesellschaften sind keine Kreditinstitute. Man braucht nur die Berechtigung zum Handel mit Waren aller Art. Die meisten Leasinggesellschaften haben jedoch Refinanzierungsverträge mit mehreren Kreditinstituten.
Heutzutage wird fast jede längerfristige Vermietung von Gütern als Leasing bezeichnet. Rechtlich gesehen kann man den Leasingvertrag mit einem Mietvertrag vergleichen.
3.2.7.2 Abwicklung
Zuerst einigen sich Nutzer und Hersteller(oder Händler) über die Art und die Marke des Investitionsgutes (z.B. KFZ Audi A3 1.9 TDI).
Dann kann sich der Hersteller(oder Händler), der Leasingnehmer oder beide an die Leasinggesellschaft wenden.
Die Leasinggesellschaft erwirbt dann vom Hersteller(Händler) das KFZ und verleast es an des Leasingnehmer. Die benötigten Geldmittel zum Kauf der Güter besorgen sich Leasinggesellschaften von Kreditinstituten.(-> Refinanzierungsverträge).
3.2.7.3 Die Gestaltung des Leasingvertrages
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Leasingvertrag zu gestalten.
- Verlängerungsmöglichkeit
Nach Ablauf kann der Vertrag vom Leasingnehmer verlängert werden
- Kündigungsrecht
Der Vertrag kann nach einer Mindestlaufzeit gekündigt werden. Eher selten, eventuell bei Autos einer gängigen Marke (z.B. Golf)
- Kaufoption
Es kann das Recht eingeräumt werden, das Leasingobjekt nach Ende der
Vertragszeit zu kaufen.
3.1.7.4 Allgemeines zu den Kosten bei Leasing
Die meisten Leasingverträge sind so ausgearbeitet, das nach Ende der Vertrags-dauer ein Großteil des Investitionsgutes bezahlt ist (80-90%). Ob dadurch Kosten-einsparungen entstehen und ob es günstiger ist, ist von der jeweiligen Leasing-gesellschaft und deren Konditionen abhängig.
Grundsätzlich hat das Leasing aber schon Vorteile:
- Dauer kann genau den Bedürfnissen angepasst werden
- Leasingverpflichtungen scheinen in der Bilanz nicht auf
- Leasing hält "Kreditlinien" bei der Hausbank Freitag
- Leasing ist steuerlich günstiger
3.2 Geldanlage- und Kapitalanlagegeschäfte
Eine weitere Mittelverwendung der Kreditinstitute sind die sogenannten Geldanlage- und Kapitalgeschäfte.
Geldanlagegeschäfte sind Anlageformen, die eher für kurzfristige Veranlagungen geeignet sind, z.B. festverzinsliche Wertpapiere mit kurz-fristiger Laufzeit (z.B. Kassenobgligationen.
Kapitalanlagegeschäfte sind Anlageformen, für eher langfristige Veran-lagungen, (z.B. Aktien).
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