Ausgangspunkt des Reinigungsverfahrens sind die bereits erwähnten Eckwerte des unzulässigen Vergleichs: Ausländer, die 1992 lediglich 10 Prozent der Bevölkerung (bzw. 9 Prozent der Wohnbevölkerung) ausmachen , sind unter den \"Straftätern\" der PKS des Jahres 1992 mit 32,2 Prozent vertreten .
Stufe 1: ausländerspezifische Delikte. Die erste Reinigungsstufe ist sehr einfach, die Korrektur wird z.T. nicht in allen Tabellen in der PKS selbst vorgenommen. Fast ein Viertel aller Tatverdächtigen Ausländer hat sich Verstöße gegen das Ausländer oder das Asylverfahrensgesetz zuschulden kommen lassen ausländerspezifische Delikte, die Deutsche in der Regel gar nicht begehen können. Bereinigt man die Statistik um diese Verstöße, dann reduziert sich der Ausländeranteil von 32,2 auf 26,8 Prozent\".
Stufe 2: \" Touristenkriminalität\". Auch das Reinigungsverfahren der zweiten Stufe ist einfach, denn die erforderlichen Angaben sind in der PKS vorhanden; allerdings werden sie nicht benutzt, um die PKS Daten zur Ausländerkriminalität selbst entsprechend zu bereinigen. In der Polizeistatistik sind Gruppen von Ausländern registriert, die in der Bevölkerungsstatistik nicht berücksichtigt werden. Die Basis der PKS ist also im Hinblick auf die Ausländer größer als die Basis der Bevölkerungsstatistik. Um beide Statistiken miteinander vergleichbar zu machen, müssen also die entsprechenden Gruppen aus den Zahlen der PKS herausgenommen werden. Beim Tatverdacht ohne ausländerspezifische Delikte gehören dazu insbesondere Ausländer ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik die PKS führt sie als \"Touristen/ Durchreisende\" sowie einige Angehörige der Stationierungsstreitkräfte und einige Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis * (Illegale). Klammert man diese Gruppen, die ca. 14 Prozent der Tatverdächtigen (ohne ausländerspezifische Delikte) ausmachen, aus, dann verringert sich der Ausländeranteil weiter auf 24 Prozent .
Stufe 3: Kriminalität der Asylbewerber (hauptsächlich Bagatellkriminalität). Es ist statistisch, einfach, aber kriminologisch und auch kriminalistisch, d. h. zum Zweck der Verbrechensbekämpfung unsinnig, alle Ausländer in einen Topf zu werfen und unter der Rubrik \"Nichtdeutsche\" zusammenzufassen. Kriminologisch bestehen zwischen den verschiedenen Gruppen von Ausländern gravierende Unterschiede. So leben z. B. die Asylsuchenden und die ausländische Wohnbevölkerung in völlig unterschiedlichen sozialen und psychischen Situationen und sind daher völlig unterschiedlichen Zwängen und Verlockungen zu kriminellen Handlungen sowie auch unterschiedlichen Gefahren der Verdächtigung, Stigmatisierung und Kriminalisierung ausgesetzt.
Ausländische Arbeitnehmer und ihre Familien sind mehr oder weniger in die deutsche Gesellschaft teilintegriert. Sie verfügen in der Regel über Arbeit, Einkommen und eigene Wohnungen; sie leben in ihren Familien und in einem sozialen Beziehungsgeflecht von Freunden und Bekannten. Durch die Einbindung in das deutsche Netz der sozialen Sicherheit genießen sie ähnliche soziale Sicherheiten wie die deutsche Bevölkerung; ihr Leben läuft mit einer persönlichen und sozialen Perspektive ab\" .
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