Wer in Not geraten ist, und aus dieser Not nicht durch eigene Hilfe oder durch Hilfe von anderen Menschen / Familienangehörigen herauskommt hat Anspruch auf Sozialhilfe. Es werden die persönlichen und auch die wirtschaftlichen Verhältnisse, d.h. die momentane Familiensituation, oder auch ausstehende Zahlungen, wie auch Ansprüche auf Leistungen berücksichtigt. Das heisst, wenn ein Sozialhilfeempfänger oder jemand der die Hilfe beantragen will, noch über Ersparnisse verfügt, werden diese entweder erst dafür genutzt werden müssen, oder sie werden teilweise in Zusammenschluss mit der Sozialhilfe verwendet. Dies gilt dementsprechend auch für Nebeneinkommen oder geringfügige Einkommen.
Sozialhilfe kann man als Persönliche Unterstützung, Unterstützung in Geldmitteln aber auch als Sachleistung in Anspruch nehmen. Es gibt dort die von mir bereits erwähnten 2 Unterteilungen mit dem Namen \"Hilfe zum Lebensunterhalt\" und \"Hilfe in besonderen Lebenslagen\".
Die \"Hilfe zum Lebensunterhalt\" umfasst die Bereiche Ernährung, Wohnung ( Miete), Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Dinge für einen menschenwürdigen Lebensraum wie Strom, Heizung und Wasser, und desweiteren werden die Bedürfnisse bezahlt um soziale Kontakte aufrecht zu erhalten wie Telefonkosten und Bahnkarten, welche aber beantragt werden müssen.
Ebenfalls werden die Kosten für größere Anschaffungen wie Schulmaterial für Kinder, drigend erforderliche Kleidung oder auch größere technische Anschaffungen wie die von mir bereits erwähnten Küchengeräte oder Haushaltsgeräte.
Falls man einen Verdienst hat und damit teilweise seinen Unterhalt bestreiten kann, übernimmt das Sozialamt dann nur teilweise die Kosten für den persönlichen Unterhalt.
Die \"Hilfe in besonderen Lebenslagen\" umfasst die Hilfe bei Krankheit, Behinderung und Alter. Die Hilfen des Sozialamtes beziehen sich in diesem Fall auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Diese Leistungen werden vom Sozialamt übernommen, falls die Kosten dieser Mittel aufgrund der finanziellen Lage des Versicherungsträgers für ihn nicht allein bestreitbar ist. Desweiteren werden z.B. Eingliederungshilfen für Schwerbehinderte und Pflegedienste geleistet, bzw. gewährt und die jeweiligen Kosten übernommen, um demjenigen ein möglichst, in der Gesellschaft gerechtes, entsprechendes Umfeld zu schaffen, damit Behinderte, Alte und Kranke ein den Umständen entsprechendes normales Leben zu führen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Beihilfe für alte Menschen, die Pflegebedürftig sind. Die Kosten für Pflegedienste und für die Einrichtung von Alten- und Behindertengerechten Wohnungen werden gegenfalls auch übernommen falls der Sozialhilfeempfänger nicht in einem dementsprechend eingerichtetem Heim untergebracht ist.
|