4.1 Kriminalität
Manche Rauschgifte sind teuer. Rauschgiftabhängige können kaum ihren steigenden Bedarf dauerhaft mit eigenen Mitteln finanzieren. Sobald eigene Geldquellen aufgebraucht sind, müssen neue erschlossen werden. Sie leihen sich Geld, verkaufen ihre Wertsachen oder bestehlen ihre Familien, Freunde oder Arbeitskollegen. Der oft folgende Bruch mit dem Elternhaus, dem Freundeskreis oder Verlust des Arbeitsplatzes kann das Abgleiten in die Kriminalität beschleunigen. Wenn Heroinabhängige pro Tag fünfzig Euro oder mehr nur für die Drogen benötigen, können sie diese Beträge meist nur durch Diebstahl, Raub oder Prostitution aufbringen. Oft werden Sie zur Finanzierung ihrer Sucht selbst Rauschgifthändler (Dealer), die ständig neue Konsumenten suchen und so Jugendliche - auch ihre eigenen Freunde - gefährden.
4.2 Suchtmittelgesetz und Statistiken
Wenn man Konsument/In illegaler Substanzen bist, geht man nicht nur gesundheitliche Risiken ein, man machst dich auch wegen Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz (SMG) strafbar. Folgende Substanzen fallen unter die Bestimmungen des SMG: Cannabis, Speed, Kokain, Ecstasy, LSD, Psilocin, Psilotin und Psilocybin sowie die Opioide.
4.2.1 Welche Handlungen sind gemäß SMG strafbar?
· Erwerb (kaufen, tauschen, geschenkt bekommen)
· Besitz (Aufbewahren, Halten, bei einem Joint die Weitergabe von Hand zu Hand)
· Überlassung (verkaufen, verschenken)
· Verschaffung, Erzeugung und Herstellung (also etwa die Gewinnung von Suchtgift bei Cannabis: das Trennen des Harzes von den Pflanzen, das Reinigen von Suchtgift oder die Umwandlung in andere Stoffe)
· Ein-, und Ausfuhr
· Bewerbung von Suchtmitteln
Der Konsum eines Suchtmittels ist nicht strafbar, da aber der Konsum ohne Erwerb oder Besitz einer Substanz nicht möglich ist, verstößt man damit dennoch gegen das SMG.
GHB, Ketamin und Benzodiazepine sind Substanzen, deren Gebrauch durch das Arzneimittelgesetz geregelt ist. Bei einem Missbrauch, etwa einer Einnahme ohne Verschreibung durch den Arzt, Überlassung oder Verschaffung, begeht man ein Verwaltungsdelikt.
4.2.2 Die Folgen einer Anzeige
Die Folgen einer Anzeige oder Verurteilung können weitreichend und schwerwiegend sein. Im Rahmen des Strafrechts können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Das Verwaltungsrecht sieht etwa Führerscheinentzug vor. Weiters kann es zum Verlust des Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes, oder einem Berufsverbot für bestimmte Berufe, etwa im sozialen Bereich, kommen. Im allgemeinen ist die Höhe der Strafe an Art und Menge der Substanz gebunden und hängt davon ab, ob es sich um Substanzen zum eigenen Gebrauch, oder für Weitergabe und Verkauf gehandelt hat, ob die Tat gewerbsmäßig zustande kam, ob man alleine oder in einer \"Bande\" von 3 oder mehreren Personen gegen das Gesetz verstoßen hat, von möglichen Vorstrafen und auch davon, ob man von der jeweiligen Substanz abhängig ist oder nicht. Von diesen Punkten abhängig, reicht das Strafausmaß von einer vorläufigen Zurücklegung durch den Staatsanwalt, bis zu 15 jährigen Haftstrafen bei Einfuhr und Vertrieb sehr großer Mengen von Drogen.
4.2.3 Ausnahmen
Ein wesentlicher Grundsatz des neuen SMG ist \"helfen statt strafen\". Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht kann die Anzeige auf eine Probezeit von 2 Jahren vorläufig zurücklegen, wenn die Person zum ersten Mal erwischt wird und nur eine Menge des Suchtmittels für den
Eigenbedarf besitzt und sich einer \"gesundheitsbezogenen Maßnahme\" unterzieht. Es geht also um Maßnahmen, die darauf hinwirken sollen, dass die/der Betroffene den Konsum beendet und nicht tiefer in ein Suchtproblem hineingerät.
Wenn in der Schule der begründete Verdacht besteht, dass ein Schüler oder eine
Schülerin Suchtmittel konsumiert, führt der Schularzt eine Untersuchung durch und
er organisiert bei Bedarf eine \"gesundheitsbezogene Maßnahme\". Wenn diese vorschriftsgemäß durchgeführt wird, kommt es zu keiner Anzeige. Das Gleiche gilt auch, wenn jemand bei der Musterung oder beim Militärdienst beim Konsum von Suchtmitteln erwischt wird.
4.2.4 Führerscheinentzug
Wenn man nach dem Konsum psychoaktiver Substanzen ein Fahrzeug lenkt, gefährdet man sein Leben und das anderer Menschen. Zudem begeht man eine strafbare Handlung, die im Allgemeinen eine Geldstrafe, den Führerscheinentzug und möglicherweise ein strafrechtliches Verfahren nach sich zieht.
Die körperliche und psychische Beeinträchtigung eines Fahrzeuglenkers wird vom Beamten vorerst vor Ort festgestellt. Bei Verdacht auf Cannabiskonsum oder einen Alkoholgehalt der Atemluft über 0,25 mg/l (0,0mg/l bei einem Führerschein auf Probe) kann der Beamte mittels \"Alkomat\" oder \"Haschomat\" die Atemluft überprüfen. Wenn die Alkoholmenge die erlaubte Grenze überschreitet oder THC nachgewiesen wird, kann der Betroffene zum Amtsarzt gebracht werden. Der Amtsarzt hat mit geeigneten Verfahren das genaue Ausmaß der Beeinträchtigung festzustellen.
4.2.5 Statistik
Da es mir nicht möglich war für bestimmte mehrere Länder oder gar der ganzen Welt eine geeignete Statistik über Drogenkonsum etc. zu finden, werde ich nur eine kleine Zusammenfassung der Ergebnisse einer Analyse zu Daten drogenbezogener Todesfälle in Wien zusammenfassen.
2001 lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die Zahl der drogenbezogenen Todesfälle 2001 ist im Vergleich zum Vorjahr in Wien um 41% gesunken. Dem starken Rückgang in Wien ist zu danken, dass für Gesamt-Österreich ein Absinken der Zahlen um 18,9% vorliegt. Denn nimmt man Wien aus der Gesamtbetrachtung heraus, so ist für RestÖsterreich sogar ein Anstieg um +19,3% zu verzeichnen.
Die Geschlechterverteilung unter den Wiener drogenbezogenen Todesfällen liegt - im Gegensatz zu jener der KonsumentInnen, wo die Männer lediglich mit 2/3 überwiegen - bei 4/5 Männern und 1/5 Frauen.
Es besteht bei den drogenbezogenen Todesfällen in Wien ein nachweisbarer Zusammenhang zwischen dem Geschlecht (Frauen) und einer psychiatrischen Co-Diagnose.
Der gezielte Ausbau des Betreuungsnetzes für Drogenabhängige hat unter anderem zur Folge, dass die Zahl der drogenbezogenen Todesfälle seit Mitte der 90er Jahre insgesamt tendenziell sinkt. Vor allem ist die Zahl der drogenbezogenen Todesfälle unter den Personen in Substitutionsbehandlung äußerst gering. Dies ist direkt auf eine gut greifende psychosoziale und medizinische Begleitbetreuung zurückzuführen.
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