2.1 Legitimation
Der Bundestag hat in erster Linie die Aufgabe das deutsche Volk zu repräsentieren. Die Regierungsmitglieder setzen sich in der Regel aus den Abgeordneten der führenden Mehrheitspartei zusammen oder mit den Abgeordneten der Minderheit bildenden Koalitionspartei. Die Regierung und Parlamentsmehrheit bilden eine politische Einheit und stehen geschlossen der Opposition (Kontrolle) gegenüber. Die Regierung und Parlamentsmehrheit üben gemeinsam eine politische Führungsfunktion aus.
2.2 Kontrolle
Der Wähler wählt sein Urteil über Politik von Regierung und Opposition selbst, er entscheidet welche Partei bzw. Parteien die Regierung bilden und welche nicht. Durch das Wählen der Wähler erfüllt dies die Funktion der Machtkontrolle und Machtkorrektur.
2.3 Konkurrenz
Der Wähler hat eine Auswahl an verschiedenen politischen Führungsgruppen und dem zufolge auch Sachprogrammen. Um die Mehrheit zu finden führt dies zu großen und umfassenden Volksparteien, da man sich nicht auf einzelne kleine Meinungen und Interessen beschränken kann. Demzufolge sind wenig Parteien vertreten und die Wählerstimme wählt deshalb eine leistungsstarke Regierung bzw. starke Opposition.
2.4 Repräsentation/ Integration
Die Wahl erfüllt eine Repräsentations- und Integrationsfunktion. Es zeigt sich, dass eine Identifikation zwischen regierenden und regierten bzw. Mandatsträgern besteht. Die Höhe der Wahlbeteiligung des Volkes ist ein aussagekräftiges Ergebnis über die Integrationsfunktion. Die Vorraussetzung für ein starkes Wahlbeteiligtes Volk liegt darin, das die Wähler politisch aufklärt und informiert und das die Wähler unterschiedliche Angebote unterscheiden können.
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