Spesen
Für die Durchführung von Börsegeschäften für Kunden berechnen die Banken Spesen, die im allgemeinen betragen:
für Anleihen 0,75 % vom Kurswert mindestens ÖS 200,-
für Aktien 0,25 % vom Kurswert mindestens ÖS 300,-
für Investmentzertifikate 0,75 % vom Kurswert mindestens ÖS 200,-
Gesetzliche Tarife oder Vereinbarungen für diese Spesen gibt es nicht. Diese Spesen enthalten auch die Börsenumsatzsteuer und eine allfällige Vermittlungsprovision des Vermittlers an der Börse (Maklergebühr, Courtage).
Börsenumsatzsteuer
Die Börsenumsatzsteuer fällt auch an, wenn das Geschäft nicht über die Börse ausgeführt wird.
Diese beträgt:
für Staatsanleihen u. dgl. 0,4 % vom Kurswert
für Schuldverschreibungen öffentl. rechtl. Banken 0,6 % vom Kurswert
für sonstige Schuldverschreibungen 1,0 % vom Kurswert
für Investmentzertifikate 1,2 % vom Kurswert
für Aktien etc. 1,5 % vom Kurswert
Für Geschäfte zwischen Wertpapierhändlern gelten nur die halben Steuersätze.
Courtage
Die Maklergebühr (Courtage) für die an der Wiener Wertpapierbörse bestellten Sensale, wurde amtlich wie folgt festgesetzt:
., Aktien u. dgl.:
Kurswert % Mindestgebühr
bis ÖS 1,000.000,- 0,18 ÖS 60,-
bis ÖS 5,000.000.- 0,14 ÖS 1800,-
über ÖS 5.000.000.- 0,08 ÖS 7000,-
., Rentenwerte:
Nominalwert % Mindestgebühr
bis ÖS 500.000,- 0,150 ÖS 60,-
bis ÖS 1,000.000,- 0,100 ÖS 750,-
bis ÖS 5,000.000,- 0,070 ÖS 1000,-
bis ÖS 10,000.000,- 0,050 ÖS 3500,-
bis ÖS 20,000.000,- 0,040 ÖS 5000,-
über ÖS 20.000.000.- 0,015 ÖS 8000,-
Dieselben Mäklergebühren werden vielfach auch von den Freien Maklern der Wiener Börse verrechnet. Sie sind für diese jedoch nicht amtlich festgesetzt.
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