Nach der Wiedererrichtung Österreichs am 27. April 1945 nahm auch wieder die OeNB ihre Tätigkeiten auf. Mit dem Notenbanküberleitungsgesetz vom 3. Juli 1945 erhielt sie ihre vorläufige Rechtsgrundlage. Am 30. November 1945 wurde der Schilling wieder als Währung eingeführt. Durch ein weiteres Gesetz am 19. November 1947 wurden die Banknoten aus dem Jahr 1945 eingezogen und in neue Schillingsnoten umgetauscht. Ziel war die endgültige Stabilisierung der Schillingwährung, welches erst Mitte der 50er Jahre erreicht worden ist.
Im Jahr des Staatsvertrages(1955) wurde das Nationalbankgesetz vom Nationalrat beschlossen, welches in der Fassung von 1984 die Rechtsgrundlage der Österreichischen Nationalbank darstellt.
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