Der europäische Gerichtshof sorgt für die Befolgung und einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts. Er entscheidet über Streitigkeiten, an denen Mitgliedstaaten, Gemeinschaftsorgane, Unternehmen und Einzelpersonen beteiligt sein können. 1989 wurde das Gericht erster Instanz geschaffen.
Damit der Gerichtshof seinen Auftrag, die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge zu sichern, erfüllen kann, wurde der Gerichtshof mit umfassenden Rechtsprechungsbefugnissen ausgestattet, die sowohl eine Reihe von Klagearten als auch das Verfahren für den Erlaß von Vorabentscheidungen betreffen. Es gibt somit
. Vorlagen zur Vorabentscheidung;
. Vertragsverletzungsklagen;
. Nichtigkeitsklagen;
. Untätigkeitsklagen.
Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof überprüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben der Union und sorgt für ein effizientes Finanzengagement auf europäischer Ebene.
Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank legt die europäische Geldpolitik fest und führt diese aus. Sie führt Devisengeschäfte durch und sorgt für ein reibungsloses Funktionieren der Zahlungssysteme
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuß vertritt gegenüber der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament die Gesichtspunkte und Interessen der organisierten Zivilgesellschaft. Er muß zu Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik gehört werden und kann darüber hinaus Stellungnahmen abgeben zu Fragen, die ihm wichtig erscheinen.
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