Wer ist Steuerpflichtig?/>
Alle Personen die in der Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeachtlich ihrer Staatangehörigkeit.
Wann wird die Steuer fällig?
Das Finanzamt des Beteiligten sendet einen Erklärungsvordruck nach einiger Zeit an den Erben, dieser muss in innerhalb von drei Monaten die Kenntnisnahme dem Finanzamt anzeigen.
Welche Steuersätze gibt es?
10 % für Eltern, Stief- und Pflegeeltern, sowie Nachkommen von
Stief- und Pflegekindern
20 % für die Geschwister , Stiefeltern, Schwiegereltern und
Grosseltern
30 % für die übrigen Erbschaftsempfänger
Welche Freibeträge und Steuerklassen gibt es?
25.000 EUR für jeden Elternteil, Stief- und Pflegeeltern sowie
Nachkommen von Stief- und Pflegekindern
20.000 EUR für die übrigen Empfänger
Die Erbschaftssteuer fällt bei den Steuerklassen I, II und III an.
Welche Körperschaft erhält die Steur?
Keine
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