Diese Formen der Kredite laufen unter dem Oberbegriff der "Grundpfandrechte". Sie erhalten eine Eintragung in die dritte Abteilung des Grundbuches und stellen die wichtigste Form der Sicherung von Darlehen bei der Immobilienfinanzierung dar. Bei einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldner kann seitens der Gläubiger eine Zwangsversteigerung angeordnet werden.
Vorraussetzung für eine Zwangsversteigerung ist:
- "vollstreckbarer Titel": Klage der Gläubiger und ein vollstreckbares Urteil; das Urteil entfällt, wenn sich der Schuldner bereits zu einer Zwangsvollstreckung einverstanden erklärt hat
- die Erklärung des Gerichtes über die Zulässigkeit der Vollstreckung und
- die Zustellung des Vollstreckungstitels an den Schuldner
Zuständig für die Vollstreckung der Versteigerung ist das für den Bezirk zugewiesene Vollstreckungsgericht.
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