Am 1. Januar 1999 wird die Währungsunion beginnen. Die Vorbereitungen dafür aber laufen schon seit dem 1. Juli 1990. Im Maastrichter Vertrag über die Europäische Union wurde ein dreistufiger Übergang zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) bis spätestens 1999 vereinbart. Nur Länder die diese Kriterien erfüllen, werden in sie aufgenommen. Stufenweise wurde diese Währungsunion 1990 eingeleitet und 1994 in die zweite Phase geführt. In Frankfurt nahm 1994 ein Währungsinstitut zur Überwachung seine Arbeit auf.
1990 bis 1994 sollten die Staaten ihre Wirtschafts- und Finanzpolitik möglichst in Einklang bringen. 1994 -1998 sollte die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zentralbanken und die Verwendung der ECU gestärkt werden. Es fallen alle Beschränkungen für den Kapitalverkehr weg und die Mitgliedstaaten sind zu strenger Haushaltsdisziplin aufgefordert. Ab dem 1. Januar 1999 wird der Euro bereits als Buchgeld eingeführt.
Konvergenzkriterien
In Artikel 109 des Maastrichtvertrages heißt es die Gemeinschaft solle am 1. Januar 1999 "unwiderruflich" in die Währungsunion eintreten, allerdings nur jene Länder, die auch die auch die sogenannten Konvergenzkriterien erfüllen:
. Preisstabilität: Die Inflationsrate eines Landes soll dauerhaft um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate der - höchstens drei - preisstabilsten Länder liegen.
. Niedrige langfristige Zinsen: Die langfristigen Zinssätze für Staatsschuldverschreibungen sollen um nicht mehr als 2 Prozentpunkte über den Zinssätzen der drei preisstabilsten Länder liegen.
. Gesamtverschuldung: Der gesamte Schuldenstand eines Staates soll 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten.
. Neuverschuldung: Die jährliche Neuverschuldung, also das Haushaltsdefizit, soll 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten.
. Stabile Wechselkurse: Die Währung eines Landes muß die vorgegebenen Bandbreiten im Europäischen Währungssystem seit mindestens zwei Jahren ohne Abwertung der Währung eines anderen Mitgliedstaates eingehalten haben.
Mit der Zeit stellte man fest, daß die Staaten dabei nur auf zwei Kriterien besonders zu achten hatten: auf das Haushaltsdefizit und die Gesamtverschuldung. Die Zinssätze näherten sich mehr und mehr an und die Preissteigerungsraten sind bereits bei allen Ländern außer Griechenland im vorgegebenen Rahmen. Griechenland ist das einzige Land das aufgrund aller nicht erfüllten Vorgaben nicht an der WWU teilnehmen wird.
Die Finanzpolitischen Vorgaben sind ebenfalls nicht wörtlich zu nehmen. Denn Artikel 104 c des Maastrichter Vertrags besagt, daß es ausreichend ist wenn die beiden Kriterien Neuverschuldung und Gesamtverschuldung dauerhaft zurückgehen. Wäre dies nicht der Fall, erfüllten derzeit nur vier Länder - nämlich Finnland, Frankreich, Luxemburg und Großbritannien die Vorgabe der Gesamtverschuldung. Da Großbritannien bei der WWU nicht dabei ist, würde sich der Kreis auf ganze drei Länder beschränken.
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