Der EGH wacht darüber, daß die Gesetzgebung sich an die Verfassung hält. Er entscheidet aufgrund von Klagen (z.B. eines Unternehmens oder Bürgers) ob gegen geltendes Gemeinschaftsrecht verstoßen wurde. Er Entscheidet wie
strittige Texte zu verstehen sind. Seine Urteile sind Unanfechtbar (letzte Instanz). Ein nationales Gericht kann eine Frage zur Vorabentscheidung vorlegen (Entscheidung ist bindend) - zur einheitlichen Anwendung des Rechtes. Die meisten Urteile betreffen das Wirtschaftsrecht (Wettbewerb) sowie die Gebiete der gemeinsamen Politik. Der EGH setzt sich wie folgt zusammen: 15 Richter + 8 Generalanwälte auf 6 Jahre. Ein Gericht erster Instanz für Bereich EGKS + Personal Organe EU besteht ebenfalls. Seine Urteile können angefochten werden (beschränkt sich auf Rechtsfragen)
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