Die Europäische Kommission vertritt das Allgemeininteresse der Union. Der Präsident und die Mitglieder der Kommission werden von den Mitgliedstaaten mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments ernannt.
Die Kommission ist der Motor des institutionellen Systems der Gemeinschaft:
1. Sie besitzt das Initiativrecht und schlägt demnach Gesetzestexte vor, die dem Parlament und dem Rat unterbreitet werden.
2. Als Exekutivorgan sorgt sie für die Ausführung der europäischen Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen), des Haushalts und der Programme, die vom Rat und vom Parlament angenommen werden.
3. Als Hüterin der Verträge sorgt sie gemeinsam mit dem Gerichtshof für die Befolgung des Gemeinschaftsrechts.
4. Als Vertreterin der Union auf weltweiter Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus.
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