1951 Schumannplan, er beinhaltet den Rahmen einer gemeinsamen Politik (Mitspracherecht und Kontrolle) um gleichmäßige Bedarfsbefriedigung zu im Bereich der Kohle- und Stahlindustrie zu erreichen. Es entsteht die EGKS (Europäische Gemeinschaft Kohle und Stahl). Der Plan umfaßt die Länder Belgien, Frankreich, Deutschland und die Niederlande.
- 5 -
1957 In Rom wird die EWG und EURATOM gegründet. Die gemeinsame Politik vom Bereich Kohle und Stahl wird auf weitere Bereiche ausgedehnt: Wirtschaft, Landwirtschaft, Fischerei, Verkehrswesen, Wettbewerbsrecht und Außenhandel. Man beschließt innerhalb der nächsten 12 Jahre einen Binnenmarkt zu bilden. Dieser entstand jedoch erst 1993.
1966 Ablehnung von Mehrheitsentscheidungen.
1968 Die Zollunion kommt. Im- Exporte in EWG Staaten werden von Zöllen befreit.
1972 Es erfolgt eine weitere Erweiterung der Aufgabengebiete der EWG. Hinzu kommen: Energiepolitik, Regionalpolitik und Umweltpolitik.
1973 Dänemark, Irland, Nordirland und Großbritannien treten bei.
1979 Die Parlamentsabgeordneten werden 1. Mal von den Wahlberechtigten der neun Staaten gewählt.
1981 Griechenland tritt bei.
1986 Portugal und Spanien treten bei. Außerdem folgen Änderungen der Gründungsverträge, die Europäische Akte wird eingeführt und damit auch die Durchführung von Mehrheitsentscheidungen. Die Vollendung des Binnenmarktes wird auf Ende 1992 festgelegt.
1992 Der Maastrichter Vertrag über die EU wird unterzeichnet. Er beinhaltet u.a. die Erweiterung der gemeinsamen Politik in den Bereichen: Bildung Kultur, Gesundheit, Verbraucherschutz, Industrie, Entwicklungshilfe Außen und Sicherheitspolitik, Justiz und Inneres.
1993 Binnenmarkt verwirklicht.
1995 Finnland, Österreich und Schweden treten bei.
1996 Eine Prüfung ob Änderungen im Vertrag nötig sind findet statt.
1998 Eine Prüfung welche Staaten der Währungsunion beitreten findet statt.
1999 Beginn der Währungsunion.
|