Bereits nach Kriegsende gingen alliierte Militärgerichte auf lokaler Ebene gegen deutsche Kriegsverbrecher und Wachmannschaften aus Konzentrationslagern vor. Dabei verhängten sie zahlreiche Todesurteile, die auch vollstreckt wurden. Neben der Vertreibung der Deutschen, aus dem Osten wurde in Potsdam auch beschlossen, ein großes alliiertes Militärtribunal gegen die Nazi- Größen abzuhalten, derer man habhaft werden konnte. Am 20. November 1945 begannen dann in Nürnberg die Verhandlungen gegen die als Hauptkriegsverbrecher Angeklagten. Ihnen wurde eine Verschwörung zur Erringung der Weltherrschaft, Verbrechen, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.
Angeklagt waren insgesamt 24 Personen, darunter Hermann Göring, Rudolf Hess, Joachim von Ribbentrop, Wilhelm Keitel, Ernst Kaltenbrunner, Alfred Rosenberg, Franz von Papen, Alfred Jodl, Hans Frank, Wilhelm Frick, Hjalmar Schacht, Karl Dönitz, Erich Raeder, Arthur Seyß- Inquart, Albert Speer, Konstantin von Neurath und Gustav Krupp von Bohlen und Hallbach. Zu Prozessbeginn erklärten sich alle Angeklagten in allen Anklagepunkten für nicht schuldig. Bei Görings Zeugenaussage im März 1946 verteidigte der ehemalige Reichsmarschall die Politik und die Vorgehensweise der Nationalsozialisten. Er übernahm die persönliche Verantwortung für die deutsche Beteiligung am spanischen Bürgerkrieg den Anschluss Österreichs und die Besetzung Norwegens. Im Hinblick auf die Kriegsverbrechen erklärte er die Genfer Konventionen angesichts der modernen Kriegsführung für überholt. Zudem versuchte er einige der Mitangeklagten zu entlasten, indem er sie als reine "Jasager" bezeichnete.
Am ersten Oktober ergingen dann die Urteile: Göring, Ribbentrop, Keitel, Kaltenbrunner, Rosenberg, Frank und Frick wurden zum Tode durch den Strang verurteilt, Hess, Funk und Raeder zu lebenslänglichem Zuchthaus. Die anderen Angeklagten erhielten Zuchthausstrafen von bis zu 20 Jahren bei insgesamt 3 Freisprüchen. Außerdem erklärt der Gerichtshof, dass Führerkorps der NSDAP, die Gestapo, den SD und die Verbände der SS zu verbrecherischen Organisationen. Die Todesurteile wurden am 16. Oktober vollstreckt, allerdings gelang es Göring sich vorher zu vergiften. Die Freigesprochenen waren von Papen, Schacht und Fritzsche.
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