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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Staatliche gesetzgebung zum drogenhandel



In Deutschland ist laut Betäubungsmittelgesetz der Besitz von Pflanzenteilen und Saatgut strafbar. Oft werden Verfahren wegen Besitzes geringer Mengen Cannabis zum Eigenverbrauch allerdings eingestellt. Ob das Verfahren allerdings eingestellt wird, hängt vom Einzelfall ab und liegt im Ermessen des Richters; Wiederholungstäter können nicht mit Milde rechnen. Das Bundesverfassungsgericht kam der 1994 vom Lübecker Richter Wolfgang Neskovic angestrengten Legalisierung nicht nach. Es beauftragte aber die Innenministerkonferenz, eine bundesweit gültige Höchstgrenze für Eigenverbrauchsmengen festzulegen. Dies wurde bis heute nicht umgesetzt.

In Österreich sind die gesetzlichen Grundlagen durch das Suchtmittelgesetz (SMG) geregelt. Demnach ist zu bestrafen, wer Suchtmittel erwirbt, besitzt, erzeugt, einführt, ausführt oder einem anderen überläßt oder verschafft. Nicht strafbar ist der Konsum, der jedoch ohne Erwerb bzw. Besitz nicht möglich ist. Bei geringen Mengen (20g THC) hat die Staatsanwaltschaft die Anzeige zurückzulegen. Allerdings können auch in diesem Fall gesundheitsbezogene Maßnahmen angeordnet werden, wenn sie notwendig sind (ärztliche Überwachung, Entzugsmaßnahmen etc.). Saatgut und Pflanzen unterliegen diesen Bestimmung dann, wenn sie zur Erzeugung von Suchtgift geeignet sind (mehr als 0,3% THC-Gehalt). Damit gibt es hier eine gewisse Grauzone, da Samen und Jungpflanzen diesen Gehalt nicht übersteigen. Tatsächlich kann man auch in Geschäften Samen und Jungpflanzen erwerben, die zu potenten Pflanzen heranwachsen. Man wird jedoch Probleme haben, zu argumentieren, warum man teure Pflanzen im Hanfgeschäft kauft und nicht das billige Industriesaatgut im nächsten Lagerhaus.



In Kanada und den Niederlanden wird Cannabis seit 2003 zur medizinischen Verwendung staatlich kontrolliert an bedürftige Patienten abgegeben, ohne dass diese Angst vor einer Verfolgung durch die Justiz haben müssen. Seit September 2003 ist in den Niederlanden Marihuana als apothekenpflichtiges Medikament zugelassen.



Seit etwa einem halben Jahrhundert ist Cannabis in den USA verboten. Im US Staat Kalifornien wurde es kürzlich wieder zur medizinischen Anwendung erlaubt. Es ist aber weiterhin durch Bundesgesetz der USA verboten, und in kalifornischen Kliniken wurden schon von Bundespolizisten Razzien durchgeführt. Diese menschenverachtende Vorgehensweise der amerikanischen DEA (Drug Enforcment Administration) wurde kürzlich jedoch von einem Bundesgericht untersagt. Im Mai 2004 hat Vermont (als elfter US-Staat neben Alaska, Arizona, California, Colorado, Hawaii, Maine, Maryland, Nevada, Oregon und Washington) medizinisches Marihuana legalisiert.

 
 

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