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wirtschaft artikel (Interpretation und charakterisierung)

Stufenbau der rechtsordnung



1. Baugesetzte der Rechtordnung (Gesetzgebung)
oberste Grundprinzipien der Varfassung, diese können nur durch eine 2/3 Mehrheit geändert werden, (Volksabstimmung)

2. Gemeinschaftsrecht (EU) (Gesetzgebung)
Höher als unsere Verfassung, aber niedriger als die Baugesetzte der Verfassung

3. Bundesverfassung (Gesetzgebung)

4. Bundesgesetze-------Landesverfassung und Landesgesetzte (Gesetzgebung)

5. Verordnungen (Verwaltung)

6. Individuelle Rechtsakte (Verwaltung, Gerichtsbarkeit und individueller Rechtsbereich)

Der Stufenbau der Rechtordnung ist ein hierarchisches Gebilde mit einer Über- und Unterordnung (Maximen): untere Stufen für den der oberen nicht widersprechen, alle unteren Stufen müssen in der oberen enthalten sein; Gemeinschaftsrecht = Recht der EU

Der Stufenbau der Rechtsordnung ist nicht rechtlich verankert, sie ergibt sich einfach. Bsp. Sozialversicherungsgesetzte


Mit Demokratie verbinden wir heute aber auch noch:

. Freiheit, Gleichheit, und andere Grundrechtsgarantien
. Pluralismus der Ideen, Gruppen, Parteien,...
. Kontrolle und Opposition (Gleichgewicht)
. Sachliche und zeitliche Herrschaftsbegrenzung (d.h. das die Macht nicht bei einer Person alleine liegt, sondern bei vielen, Man kann nicht öfters als 2x zum Bp gewählt werden)

Demokratie ist daher eng verbunden mit:

Verfassungsstaat
Rechtsstaat

Gewaltentrennung


Das sind alles Grundprinzipien!!!


3 Wellen der Demokratisierung:

1. Welle: ausgehend im frühen 19. Jahrhundert von Amerika, ca. 30 Staaten

2. Welle: nach dem 2. Weltkrieg von Allierten forciert: D, I, Japan; verstärkt durch die Entkolonialisierung in den 50er und 60er Jharen

3. Welle: seit Mitte der 70er Jahre: Staaten in Südeuropa, Lateinamerika, Ostasien, Osteuropa


Erscheinungsformen der Demokratie:

Repräsentative Demokratie Direkte Demokratie
Bürger wählen Vertreter, die sie repräsentieren und die dann die Entscheidungen in Sachfragen treffen. ZB. Bürger wählen Parlamentsabgeordnete, die dann die Gesetzte beschließen Bürger entscheiden nicht nur in Personalfragen, sondern auch in einzelnen Sachfragen. ZB: Volksabstimmung, Volksbegehren, Volksbefragung


Mögliche Modelle

. Versammlungsdemokratie (alle Büger versammeln sich und stimmen ab; nur im kleinen möglich)
. Rätedemokratie (jede Einheit hat einen Vertreter, die wieder eien Einheit bilden, usw.)
. Parlamentarische Demokratie

- Hauptform heutzutage
- Notwendigkeit der Massenkommunikation
- Problem der ausreichenden Sachinformation
- Problem des großen Aufwandes der direkten Demokratie
- Übergewicht der repräsentativen Komponente

Freies Mandat: werden gewählt und können dann frei entscheiden
Imperatives Mandat: ist rechtlich gebunden, faktischer Zwang (gehört zur Rätedemokratie)

 
 

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