Kassenarten: /
- GKV bestand nach ihrer Einführung in den 80er- Jahren des 19. Jahrhunderts aus 3 Arten: - Ortskrankenkasse (AOK)
- Betriebskrankenkasse (BKK)
- Innungskrankenkasse (IKK)
- in den folgenden Jahrzehnten wurden die Ersatzkassen (EK) zunehmend in das System der GKV mit einbezogen
AOK:
- bis Ende 1996 Basiskasse im GKV-System
- für jede Region in Deutschland gibt es eine AOK
- ursprünglich hatte jeder Landkreis und jede größere Stadt eine unabhängige
AOK
- durch Konzentrationsprozess Zusammenschluss örtlicher AOKn zu einer
Landes-AOK
BKK:
- kann für einen oder mehrere betriebe desselben Arbeitgebers errichtet
werden
- bis zur Einführung der Kassenwahlfreiheit 1996 waren versicherungspflichtige Arbeiter und angestellte eines Arbeitgebers Mitglieder der BKK, wenn im Betrieb eine solche bestand
- angestellte konnten als Ersatz in eine Ersatzkasse
- Arbeiter konnten das nicht
- der Mitgliederkreis kann über den betrieb hinaus auf alle GKV-versicherte erstreckt werden (Öffnung)
IKK:
- besteht jeweils für die Handwerksbetriebe einer oder mehrerer Handwerkssinnungen
- versichert werden die zur Innung gehörenden Handwerksbetriebe
- kann wie bei der BKK auf alle GKV-versicherte ausgedehnt werden
- wie bei AOK besteht die Tendenz zur Fusion, um sich auf Landesebene zu Landes-IKKn zusammenzuschließen.
EK:
- gehen auf berufsständische Selbsthilfeeinrichtungen zurück
- man unterscheidet wegen der ursprünglichen Berufsbezogenheit
zwischen: - Arbeiter-Ersatzkasse (für bestimmte Handwerksberufe) - Angestellten-Ersatzkasse (für kaufmännische und technische
berufe
- waren bis Mitte der 30er Jahre dieses Jahrhunderts Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, bis sie nach und nach in das GKV-system eingegliedert wurden
- die großen Ersatzkassen bestehen bundesweit und sind die größten Krankenkassen überhaupt
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