Die Europäische Union ist zwar kein unabhängiger Staat, sie muß aber trotzdem über ein tragfähiges Organsystem verfügen. Diese müssen folgende Bedingungen erfüllen:
. Eine vom Druck einzelstaatlicher Interessen unabhängige Planung der Gemeinschaftspolitik.
. Eine Beteiligung der die Gemeinschaft tragenden Mitgliedstaaten an der Gestaltung dieser Politik.
. Eine Demokratische Legitimation und Kontrolle.
. Eine unabhängige Kontrollinstanz.
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