Das Europäische Parlament hat kein Initiativrecht. Bei wichtigen Entscheidungen holt der Europäische Rat eine Stellungnahme vom Parlament ein. Das Parlament kann die Kommission jedoch auffordern einen Vorschlag zu machen. Das EP berät mit dem Rat den Haushaltsentwurf und verabschiedet ihn. Das EP kann den Haushaltsentwurf ablehnen. Der Präsident des Parlaments läßt den Haushalt in Kraft treten. Auch bei nicht obligatorischen Ausgaben hat das Parlament das letzte Wort. Es überwacht die Haushaltsdisziplin und kann die
Kommission durch ein Mißtrauensvotum zum Rücktritt zwingen. Rat und Kommission sind verpflichtet dem Parlament Rede und Antwort zu stehen. Das Europäische Parlament kann gegen Ratsentscheidungen vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Völkerrechtliche Verträge sowie Beitrittsgesuche können nur erfolgen wenn das Parlament zustimmt. Außerdem ist das EP an der GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) beteiligt. Auch an der Justiz und Innenpolitik. 1 x Jährlich erfolgt eine Aussprache (Frage Antwort Stellungnahme). Gewählt wird das EP alle 5 Jahre. Es gibt 8 Fraktionen, 20 Ausschüsse, einen Präsidenten und 14 Vizepräsidenten. Die Sitzungen finden 12 Wochen im Jahr statt, der Sitz ist in Straßburg.
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