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Ein oft wiederkehrendes Problem für Konsumenten ist der Lieferverzug, d. h. die Ware wird nicht zum vereinbarten Termin geliefert.
Sollte die Ware nicht zum vereinbarten Termin eintreffen, so haben Sie die Möglichkeit mittels eingeschriebenen Brief dem Unternehmer eine angemessene Nachfrist mit genauer Datumbezeichnung zu setzen. Weisen Sie darauf hin, daß Sie Nichteinhaltung der Frist vom Vertrag zurücktreten. In der Regel wird sich die Länge ...
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Im Normalfall kann der Kund ein einmal abgeschlossenes Geschäft nicht mehr rückgängig machen. Was aber ist, wenn der Kunde feststellt: "Eigentlich kann ich mir die Ware gar nicht leisten!" Da kann der Kunde Den Geschäftspartner nur um Stornierung des Vertrages ersuchen. Ob er ihm diesen Wunsch erfüllt, hängt allerdings von seinem guten Willen ab.
Ein Geschäftsmann ist zur Stornierung eines Vertrages nicht verpflichtet.
Die meisten Geschäftsl ...
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Nicht immer treffen Weihnachtsgeschenke oder andere Geschenke den Geschmack (oder die Figur) des Empfängers. Grundsätzlich gibt aber keinen Rechtsanspruch auf Umtausch. Ein Recht auf Umtausch besteht für Sie nur dann, wenn Sie bereits beim Kauf eine entsprechende Vereinbarung mit dem Unternehmer getroffen haben. Sie sollten sich dieses vereinbarte Umtauschsrecht auf die Rechnung schriftlich bestätigen lassen, genauso wie den Zeitraum, innerhalb ...
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Die folgende Auflistung von Sicherheits-, Umwelt- und Gütezeichen ist nicht Vollständig. Die Inflation von Zeichen aller Art führt mitunter zu einer verwirrenden Kennzeichnung eines Produktes mit einer Reihe von verschiedenen Symbolen.
Während im Bereich Umwelt und Produktsicherheit die Zeichen und Symbole durch massive Aufklärungsarbeit und Kontinuität relativ hohen Bekanntheitsgrad haben, sind Gütezeichen, wie sie von Verbänden und Vereinigu ...
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Wenn der Kunde etwas kauft und nicht gleich bezahlt, wird der Käufer sofort Eigentümer dieser Ware. Anders ist es bei Ratengeschäften oder jenen Käufen, bei denen der Kunde zwar die Ware gleich bekommt, aber erst später bezahlen muß. Der Verkäufer bleibt - aber nur, wenn es vertraglich festgelegt ist - so lange Eigentümer der Ware, bis er den Kaufpreis vollständig bezahlt hat. Diese Verringerung des Geschäftsrisiko nennt man Eigentumsvorbehalt. ...
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Man sieht nichts, man hört nichts, man fühlt nichts. Rausgekommen wie reingegangen, anscheinend unverändert, aber mit der Innenseite eines Körperteiles in der Hand. Röntgenstrahlen, die seit 1895 Verborgenes sichtbar machen. z.B. Der Fuß - verstaucht oder gebrochen. Ärzte und Patienten fragen, das Röntgenbild antwortet. Und was so unproblematisch scheint, wird oft benützt. Wie oft allerdings, weiß keiner genau. Zu oft, sagen Radiologen und rück ...
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Vielfach sind es nur Kleinigkeiten, und es geht kaum um finanziell bedeutende Summen. Aber gerade deswegen ist die Überraschung und der Ärger oft sehr groß, wenn vor Ort mit dem Wirt keine Einigung erreicht. Freilich - die Grenzen des Rechtes sind hier deutlich zu sehen. Streitigkeiten um ein Haar in der Suppe werden höchstens im "Bezirksgericht" abgehandelt. In der Realität geht so mancher Wirt wesentlich weiter, als er rechtlich mußte, um sei ...
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Grundsätzlich ja. Nur wenn sie auf die Leistung eines Gastwirtes dringend angewiesen ist, ist dieser verpflichtet, Sie zu bedienen. Wenn Sie also mitten in Wien von einem Cafetier "nicht einmal ignoriert werden", haben sie Pech gehabt. Anders ist es, wenn Sie in einem kleinen Waldviertler Ort Funktionär des Sportvereins oder der Feuerwehr sind - Ihr soziales Leben können Sie nur aufrechterhalten, wenn sie auch zum örtlichen Gasthaus - wo die ...
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Das allgemeine Gesetzbuch sieht für diesen Fall vor, daß man ,nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten kann. Nun werden die Gesetzautoren kaum an das Mittagessen im Gasthaus gedacht haben, aber das Schöne an so allgemeinen Formulierungen im Gesetz ist eben ihre fast universelle Anwendbarkeit. wenn Sie also mit Familienangehörigen im Gasthaus sitzen und das Essen auf sich warten läßt, können Sie den Kellner informieren, daß er mit dem ...
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Grundsätzlich ist es untersagt. Jeder Gastgewerbebetreiber muß eine "ohne" gesottenes Entgelt benutzbare Toilettanlage für seine Gäste haben. Ausgenommen davon sind Kleinlokale (nicht mehr als 8 Sitzplätze) auch Theater- oder Kinobuffets und die Eissalons. Ein Benützungsgelt für die WC- Anlage darf auch nur verlangt werden, wenn das Lokal in oder in der nähe eines Bahnhofs oder Flugplatzes ist.
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Über Geschmack läßt sich, auch mit dem Wirt, natürlich streiten. Sinnvoll ist das aber nur dann, wenn es um Mangel des Essen geht, nicht um eine vielleicht persönlich Vorliebe. In der Terminologie der Juristen ist das Essen dann mangelhaft, wenn ihm die "ausdrücklich bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften" fehlen. "Ausdrücklich bedungen" (im Sinn von Vereinbarungen) ist in der Regel all das, was auf der Speisekarte aufgelistet ...
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Die Strafbestimmung gegen "Preistreiber" ist seit 1992 abgeschafft. Gegen überhöhte Preise im Lokal hilft also nur eines - nicht mehr hingehen. Jedes Lokal, wo es auch warme Speisen gibt, muß eine Speisekarte mit den aktuellen Preisen in der Nähe des Eingangs anbringen, so daß man Preisniveau bereits von außen beurteilen kann. Außerdem muß ihnen jeder Wirt vor der Bestellung von Speisen oder auch bei Getränken unaufgefordert ein Preisverzeic ...
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Im Rahmen des sogenannten "Hausherrenrechts" bestimmt der Wirt aber nicht nur, ob er Hunde akzeptiert, sondern auch Raucher- und Nichtraucherzonen festlegt oder im Lokal überhaupt ein Rauchverbot verhängt. Wenn Sie sich daran nicht halten, kann er Sie aus dem Lokal weisen. Behördliche Strafen aber gibt es, trotz der intensiven Diskussionen, noch nicht.
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Das Gemeinschaftsrecht kennt zum einen die Aufsicht über staatliche Beihilfen und zum anderen über Gemeinschaftsbeihilfen.
Der EGV (Vertrag zur Gründung der EG von 25.03.1975) belässt den Mitgliedsstaaten das Recht zur Gewährung nationaler Beihilfen, gibt der EG aber nicht das Recht nationale Beihilfen zu verlangen.
Für nationale Beihilfen sehen die Art 92 f EGV jedoch eine strenge Beihilfenaufsicht vor. Die Aufsicht soll einen unverfälsc ...
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Allgemein ist zu sagen, daß zwischen
Neueinführung von Beihilfen und
Weitergewährung von Beihilfen scharfe Grenzen zu ziehen sind.
Neue Beihilfen: Die Kommission ist von jeder neuen Beihilfe rechtzeitig dh. vor der Einführung zu unterrichten. Der Mitgliedsstaat muß schon während der Planungsphase die Beihilfe bei der EU "melden" bzw. notifizieren.
Nur für geringfügige Beihilfen gibt es keine Notifizierungspflicht.
J ...
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Gegen negative Entscheidung der Kommission kann der betroffene Mitgliedstaat "Nichtigkeitsklage" beim EUGH erheben.
Bei positiver Entscheidung der Kommission kann jeder andere Mitgliedstaat bzw. Mitbewerber durch "Nichtigkeitsklage" die Entscheidung bekämpfen. Dies ist meist erfolgreich, wenn der Mitbewerber im Wettbewerb spürbar benachteiligt würde.
Wird das Hauptprüfverfahren nicht eingeleitet, kann dies von jedem anderen Mitgliedstaat ...
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Neue bzw. umgestaltete Beihilfen dürfen nicht geleistet werde
vor Notifikation
während Vorprüfungsverfahren bis zu Genehmigung oder Fristablauf
während des Hauptprüfverfahrens und
auch nicht, wenn Sie verboten worden ist.
Neue Beihilfen, deren Umgestaltung verlangt wurden dürfen nur in der von der Kommission verlangten Form geleistet werden.
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Ein Verstoß gegen die Durchführungsverbote ist rechtswidrig und gibt Anlaß für Rückforderungen von der Zuwendung zuzüglich einer Verzinsung. Der Staat ist zur Rückforderung verpflichtet auch wenn die Beihilfe dem nationalen Recht entsprochen hat.
Der Empfänger einer neuen Beihilfe kann sich jedoch nach Gemeinschaftsrecht nicht auf Vertrauensschutz berufen, weil heute von jedem Unternehmer die Kenntnis der Grundregeln des EU-Beihilfenrechts e ...
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1.4.1 Geltungsbereich
Die Mitteilung betrifft kleine Beihilfebeträge (De-minimis-Beihilfen), die der Kommission nicht vorher notifiziert werden müssen.
Die Beihilfe ist weder in den EGKS-Sektoren (Kohle und Stahl) noch im Schiffbau, im Verkehr, in der Landwirtschaft und in der Fischerei anwendbar.
1.4.2 Begriff
Die Regel beruht auf der Annahme, dass sich kleine Beihilfebeträge in den meisten Fällen nicht wesentlich auf den Handel und Wettb ...
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Die Vorschriften über staatliche Beihilfen betreffen lediglich Maßnahmen, die einen Transfer staatlicher Mittel beinhalten (einschließlich nationaler, regionaler und lokaler Haushaltsmittel, Mittel öffentlicher Banken und Stiftungen).
Im übrigen müssen staatliche Beihilfen nicht unbedingt vom Staat selbst gewährt werden. Sie können auch von einer vom Staat beauftragten privaten oder öffentlichen Einrichtung gewährt werden. Dies trifft z.B. z ...
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