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Mit dem Begriff der körperlichen Misshandlung sind Schläge oder andere gewaltsame elterliche Handlungen (Stöße, Schütteln. Stiche, Verbrennungen...) gemeint, die beim Kind zu körperlichen Verletzungen führen können.
Ob und in welchem Maße das Kind durch solche gewaltsamen Handlungen zu Schaden kommt, hängt mehr von der Empfindlichkeit des kindlichen Organismus als von der Intensität der elterlichen Gewalthandlung ab.
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Unter Vernachlässigung von Kindern versteht man den Tatbestand, dass Kinder, die auf Pflege, Ernährung, die gesundheitlichen Maßnahmen, die Aufsicht und den Schutz von ihren Eltern oder anderen Erwachsenen angewiesen sind, diese für ihr Überleben und Wohlergehen erforderlichen Maßnahmen nicht, oder nicht ausreichend erfahren und dadurch beeinträchtigt und geschädigt werden.
Hinweise für körperliche Vernachlässigung können sein : Streunen der ...
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Mit diesem Begriff sind Handlungen gemeint, die das Kind terrorisieren, es in zynischer oder sadistischer Weise herabsetzen, überfordern und ihm das Gefühl der Ablehnung, der eigenen Wertlosigkeit vermitteln.
Psychische Misshandlung kann sich unterschiedlich äußern:
Ablehnung des Kindes: dem Kind wird das Gefühl der eigenen Wertlosigkeit vermittelt, indem es ständig kritisiert, herabgesetzt, überfordert, zum Sündenbock gemacht w ...
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Unter sexuellem Missbrauch versteht man die Beteiligung abhängiger, noch unausgereifter Kinder und Jugendlicher an sexuellen Aktivitäten, denen sie deshalb nicht verantwortlich zustimmen können, weil sie sie in ihrer Tragweite nicht voll erfassen können.
Von sexuellem Missbrauch spricht man vor allem deshalb, weil in der Regel ein mit den Kindern bekannter oder verwandter männlicher Erwachsener die Jugendlichen zur eigenen sexuellen Stimulatio ...
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Die Nachuntersuchung misshandelter Kinder ist mit erheblichen forschungsmethodischen Problemen behaftet. Nur wenige Kinder können nachträglich lokalisiert und untersucht werden und wichtige Einflussgrößen für die Entwicklung der Kinder (Dauer der Misshandlung, Stabilität und Veränderung der familiären Verhältnisse und außerfamiliären Einflüsse) nicht systematisch erfasst werden. In der Forschung zu den Auswirkungen von Kindesmisshandlungen ha ...
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Grundsätzlich muss gesagt werden, dass Prävention, Intervention und Therapie ein zu komplexes Problem darstellen als dass man eine endgültige Lösung vorschlagen könnte. Als Prävention ist bei Gewalt in der Erziehung zu verstehen, dass außerfamiliäre Bezugspersonen des Kindes hellhörig sind, nicht wegsehen und sich mit dem Problem kritisch auseinander setzen. Womöglich könnte man sich mit Kinderschutzzentren in Verbindung setzen, sich mit deren ...
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Phantasiereisen lassen sich vergleichen mit Einschlafgeschichten, die Kindern vorgelesen werden. Durch solche Geschichten werden Kinder angeregt, innere Vorstellungsbilder zu erzeugen. Die Phantasiereisen werden unter verbaler Anleitung durchgeführt. Diese Anleitung kann nach TEML (1993) einen mehr offenen oder geschlossenen Charakter haben. Geschlossene Phantasiereisen beinhalten einfach gehaltene Geschichten mit positiver Grundstimmung. Die Kin ...
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Das Christentum ist politisch (Reich Gottes).
Die Visionen des Reiches Gottes hier und jetzt sind:
a) Christus heilt, er ist ein Terapeut.
b) Mit den Jüngern veränderte sich das Reich Gottes; wir leben in einer
Kontrastgesellschaft.
Laut Mt 5; Jes 2 sollen wir so leben, daß wir andere mit unserem Glauben "anstecken" und sie mitmachen. Sie (die anderen) sollen sehen, wie wir (Christen) einander lieben.
Wenn die von Christus gewoll ...
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In Rom war die Religion aufs engste mit dem Staatswesen verbunden. Der Kult war eine öffentliche Angelegenheit und gehörte zum Aufgabenbereich der Beamten. Die römische Religionspolitik ließ Raum für alle Religionen, sofern sie neben der eigenen Gottheit auch die Staatsgötter verehrten. Den Christen und ihrem Glaubensverständnis war es unmöglich, diese Bedingungen zu erfüllen. Dieser Ausschließlichkeitsanspruch der Christen war die eigentliche ...
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Der Kaiser (Nero: 54 - 68), auf dem der Verdacht der Brandstiftung lag, schob die Schuld den Christen zu, und ließ sie unter ausgesuchtesten Martern hinrichten.
Über die Einstellung des römischen Staates zur Kirche zu Beginn des 2. Jh. gibt ein Briefwechsel zwischen Plinius dem Jüngeren und Kaiser Trajan (98 - 117) Aufschluß. Plinius bittet um Verhaltensvorschriften gegenüber den Christen. Des Kaisers Meinung:
"Im allgemeinen läßt sich kei ...
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Der in Carnuntum bei Vindobona zum Kaiser ausgerufene Septimus Severus hatte 201/2 den Übertritt zum Christentum mit Strafen belegt. Es gab zwar aufgrund des Edikts größere Verfolgungen im gesamten Römerreich, es wurde aber nicht konsequent genug durchgeführt.
Die eigentliche systematische Verfolgung begann erst unter Kaiser Decius (249 - 51). Er wollte das von allen Seiten bedrohte Römerreich durch die Wiederbelebung des heidnischen Kultes ...
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Diokletian hatte das Römische Reich in einen West- und einen Ostteil geteilt, was einen Zwist zwischen den Regenten zur Folge hatte. Nach vielen Schlachten siegte Konstantin der Große. Gemeinsam mit Lincinius einigte er sich auf das Toleranzedikt von Mailand (313), dem Beginn positiver staatlicher Kirchenpolitik:
- Die Kirche wurde nicht nur toleriert, sondern auch vom Staat gefördert.
- Die Kirche erhielt enteignete Güter zurück und wurd ...
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Entstehung der fränkischen Adelskirche
Auf den Trümmern des Imperiums gründeten die Germanen im 5./6. Jh. ihre Reiche. Sie nahmen auch den christlichen Glauben an, aber nur in arianischer Form Irrlehrer Arius - Christus ist nur Mensch). Nur die Franken bildeten unter Chlodwig eine abgeschlossene Landeskirche (Glaube der römischen Kirche).
Der Grund: Die eingene Vorstellung eines sakralen Königtums,d.h. Glauben an die göttliche Abstammung d ...
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Es gelang nicht, die Kirchenstämme zu vereinigen. Otto der I. bemühte sich, den Herzögen die Kirchenhoheit zu entreißen und Bischöfe und Äbte zu Stützen des Reiches zu machen. In den Bischöfen hatte der König eine ständige treue Gefolgschaft, denn ihre Ehelosigkeit verhinderte, daß die Ämter erblich wurden.
Otto der Große befreite Johannes XII aus einer mißlichen Lage und erhielt zum Dank dafür die Kaiserkrone (962). 963 ließ er sich von de ...
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Die Bewegung "Libertas ecclesiae" aus dem Hochmittelalter ging von den Klöstern Cluny und Gorze aus und hatte folgendes zum Inhalt:
- Die Befreiung der Kirche vor den Eingriffen der weltlichen Größen
- Wiederherstellung des freien kirchlichen Wahlrechts, um
- die Eigenständigkeit der religiösen kirchlichen Bereiche zu sichern
- ungehinderte Glaubensausübung
Das Leben in den Klöstern wurde in Askese, Liturgie und Arbeit nach der Str ...
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Streitende Parteien waren Kaiser Heinrich IV. und Papst Gregor VII.
Mit seinem Reformprogramm "Dictatus Papae" forderte Gregor, daß sich Kaiser und Könige als christliche Laien nicht in die Kirche einmischen dürften. Der Papst sei der Oberste der Christenheit. Er leitete sein Recht vom Wesen und Auftrag der Kirche ab.
Im besonderen wandte sich Gregor gegen
- Priesterehe
- Laieninvestitur (Vergeben von Bistümern und Abteien durch ...
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1198 bestieg der 37jährige Innozenz III. (1198 - 1216), ein Mann von großer staatsmännischer Begabung, den päpstlichen Thron. Er baute die päpstliche Herrschaft zur Weltherrschaft aus. Überzeugt, daß Christus dem Petrus und seinen Nachfolgern nicht nur die Herrschaft über die Kirche, sondern über die ganze Erde übertragen habe, nahm er das Richter- und Schiedsrichteramt über Könige und Reiche in Anspruch. Er griff in den deutschen Thronstreit e ...
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Eine Religionsgemeinschaft wird anderen Religionen zur maßgebenden, und rechtlich privilegierten Kirche. Mögliche Privilegien: Nur diese Kirche hat das Recht,
Religionsunterricht zu erteilen,
Rundfunk- und Fernsehsendungen zu gestalten,
Theologenausbildung an staatlichen Universitäten zu betreiben;
eigene Steuerhoheit,
Rechte der standesamtlichen Beurkundung,...
(Beispiel: Die Orthodoxe Kirche in Griechenland; die Rolle der Kirche in ...
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Die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft wird zur Privatsache des Staatsbürgers. Der Staat registriert die Kirchenzugehörigkeit seiner Staatsbürger nicht, und die Kirche erhält den Charakter einer privatrechtlichen Vereinigung. Damit entfallen:
der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen,
Mitsprache und Repräsentanz im öffentlichen Leben.
Diese Trennung läßt starke unterschiedliche Einstellungen von Staat und Kirche zueinande ...
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Die rechtliche Gestaltung der Beziehung zwischen Staat und Kirche in der Bundesrepublick Deutschland und Österreich ist im Grundgesetz und in den Verfassungen der Länder, in Konkordaten und zusätzlichen Kirchenverträgen grundgelegt.
Wichtige Bestimmungen sind:
- die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit
- die Absage an eine Staatskirche
- der Rechtsstatus der Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts
- die Kooperati ...
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