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Dem Lauscher wird das Ohr abgeschnitten, dem Dieb wird die Hand abgeschlagen und dem Mörder gebührt die Todesstrafe. So wurden im Mittelalter Verbrecher bestraft. Keiner dieser Täter wird jemals wieder eine solche Straftat begehen können, selbst wenn er es wollte.
All diese Strafen findet man in unserer zivilisierten Welt kaum noch. Außer der Todesstrafe, die noch heute in den meisten Bundesstaaten der USA und Ländern, die dem Islam angehören ...
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Elektrischer Stuhl:
Der Elektrische Stuhl wurde 1888 von Dr. Albert Southwick erfunden, mit der Begründung, er sei humaner als der Tod durch den Strang.
Die Methode ist folgende: nachdem das Opfer auf einen eigens gebauten Stuhl gefesselt wird, werden an Kopf und Beinen des Verurteilten auf zuvor rasierten Stellen Elektroden befestigt. Dann werden kurze Stromstöße mit ca. 2000 Volt durch den Körper geleitet. Der Tod soll durch einen Herzstil ...
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(viele meinen) Die Todesstrafe dient der Abschreckung
Doch Studien belegen eindeutig, dass die meisten Länder, die die Todesstrafe abgeschafft haben eine niedrigere Mordrate haben als die Länder, in denen diese Strafe noch praktiziert wird.
Hinrichtungen können Gewaltverbrechen fördern, da die Hemmschwelle vom Staat gebrochen wird, indem er selbst das Töten billigt, dadurch geht die Vorbildfunktion verloren.
In den US-Staaten Texas, Louisi ...
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1. Tarifvertragsgesetz
Das deutsche Tarifvertragsgesetz regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluß, die Beendigung und weiteren Punkte von Tarifverträgen ordnen.
2. Rechtliche Grundlagen
In Deutschland handeln Gewerkschaften und Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen eigenverantwortlich untereinander aus. Der Staat darf sich nicht einmischen.
Diese "Tarifautonomie" ist du ...
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Das deutsche Tarifvertragsgesetz regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluß, die Beendigung und weiteren Punkte von Tarifverträgen ordnen.
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Die Tarifverträge regeln die Mindestbedingungen der Arbeitsverhältnisse. Hierzu gehören z.B.: Lohn, Gehalt und die Ausbildungsvergütung, sowie die wöchentliche Arbeitszeit und noch viele andere Dinge.
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Grundsätzlich gelten Tarifverträge nur für Arbeitgeber, die in einem Arbeitgeberverband sind, und Arbeitnehmer, die einer Gewerkschaft angehören. Es sei denn, es existiert ein Firmentarifvertrag wie z.B. bei VW oder ein Tarifvertrag für einen Betrieb, der die Flächentarifverträge anerkennt. Weiterhin kann der Tarifausschuß beim Bundesarbeitsminister Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären. Dann sind sie für alle Arbeitnehmer und Arbeitg ...
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Tarifverträge unterscheidet nach folgenden Kriterien:
- Tarifvertragsparteien
Verbandstarifvertrag: Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband. Spitzenverbandstarifvertrag: Tarifvertrag, den Verbandsspitzen im Namen der angeschlossenenVerbände abschließen.
Firmenvertrag: Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft und einem einzelnen Arbeitgeber.
- Inhalt und Laufzeit(Gültigkeitsdauer)
Manteltarifvertrag: Regelt die Arbeitsbedingun ...
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(1) Tarifvertragsparteien sind Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern.
(2) Zusammenschlüsse von Gewerkschaften und von Vereinigungen von Arbeitgebern (Spit-zenorganisationen)
können im Namen der ihnen angeschlossenen Verbände Tarifverträge abschließen, wenn sie eine
entsprechende Vollmacht haben.
(3) Spitzenorganisationen können selbst Parteien eine ...
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(1) Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des
Tarifvertrages ist.
(2) Rechtsnormen des Tarifvertrages über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen gelten für alle
Betriebe, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist.
(3) Die Tarifgebundenheit bleibt bestehen, bis der Tarifvertrag endet.
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(1) Die Rechtsnormen des Tarifvertrages, die den Inhalt, den Abschluß oder die Beendigung von
Arbeitsverhältnissen ordnen, gelten unmittelbar und zwingend zwischen den beiderseits Tarifgebundenen, die
unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen. Diese Vorschrift gilt entsprechend für Rechtsnormen des
Tarifvertrages über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen.
(2) Sind im Tarifvertrag gemeinsame Einrichtungen der Tar ...
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(1) Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung kann einen Tarifvertrag im Einvernehmen mit einem aus je
drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuß auf
Antrag einer Tarifvertragspartei für allgemeinverbindlich erklären, wenn
1. die tarifgebundenen Arbeitgeber nicht weniger als 50 vom Hundert der unter den Geltungsbereich
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Bei dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird ein Tarifregister geführt, in das der Abschluß, die
Änderung und die Aufhebung der Tarifverträge sowie der Beginn und die Beendigung der
Allgemeinverbindlichkeit eingetragen werden.
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(1) Die Tarifvertragsparteien sind verpflichtet, dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung innerhalb eines Monats nach Abschluß kostenfrei die Urschrift oder eine beglaubigte Abschrift sowie zwei weitere Abschriften eines jeden Tarifvertrages und seiner Änderungen zu übersenden; sie haben ihm das Außerkrafttreten eines jeden Tarifvertrages innerhalb eines Monats mitzuteilen. Sie sind ferner verpflichtet, den obersten Arbeitsbehörden der ...
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Rechtskräftige Entscheidungen der Gerichte für Arbeitssachen, die in Rechtsstreitigkeiten zwischen
Tarifvertragsparteien aus dem Tarifvertrag oder über das Bestehen oder Nichtbestehen des Tarifvertrages
ergangen sind, sind in Rechtsstreitigkeiten zwischen tarifgebundenen Parteien sowie zwischen diesen und
Dritten für die Gerichte und Schiedsgerichte bindend.
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(1) Mit dem Inkrafttreten eines Tarifvertrages treten Tarifordnungen und Anordnungen auf Grund der Verordnung
über die Lohngestaltung vom 25. Juni 1938 (RGBI. I S. 691) und ihrer Durchführungsverordnung vom 23. April
1941 (RGBI. I S. 222), die für den Geltungsbereich des Tarifvertrages oder Teile desselben erlassen worden
sind, außer Kraft, mit Ausnahme solcher Bestimmungen, die durch den Tar ...
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Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung kann unter Mitwirkung der Spitzenorganisationen der
Arbeitgeber und der Arbeitnehmer die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Verordnungen erlassen,
insbesondere über
1. die Errichtung und die Führung des Tarifregisters und des Tarifarchivs;
2. das Verfahren bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen und der Aufhebung von
Tarifordnungen und Anordnungen ...
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Spitzenorganisationen im Sinne dieses Gesetzes sind - unbeschadet der Regelung in § 2 - diejenigen
Zusammenschlüsse von Gewerkschaften oder von Arbeitgebervereinigungen, die für die Vertretung der
Arbeitnehmer- oder der Arbeitgeberinteressen im Arbeitsleben des Bundesgebietes wesentliche Bedeutung
haben. Ihnen stehen gleich Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen, die keinem solchen Zusammens ...
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(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten entsprechend
1. für Personen, die wirtschaftlich abhängig und vergleichbar einem Arbeitnehmer sozial
schutzbedürftig sind (arbeitnehmerähnliche Personen), wenn sie auf Grund von Dienst- oder Werkverträgen für andere Personen tätig sind, die geschuldeten Leistungen
persönlich und im wesentlichen ohne Mitarbeit von Arbeitnehmern erbringen und
a) ...
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(folie: das österreichische Steuer-und Versicherungswesen)
Als Erstes will ich euch einen kurze Einführung in die österreichische Versicherungswirtschaft geben, und danach näher auf einzelne Versicherungen eingehen.
Jeder Mensch ist im Laufe seines Lebens gewissen Risiken ausgesetzt, ob es nun Unfälle, Krankheiten, Diebstähle, Naturkatastrophen oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse sind. Die Idee einer Versicherung ist es, dass, sollte s ...
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