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Ein Jurist der als Journalist arbeitet - nicht wenige denken da sofort an Heribert Prantl, jenen Leiter des Ressorts Innenpolitik bei der Münchener "Süddeutschen Zeitung", der am 30. Juli 1953 im oberpfälzischen Nittenau zur Welt kam. Nachdem Prantl gleichzeitig Rechtswissenschaft und Geschichte studierte, arbeitete er an verschiedenen bayerischen Amts- und Landesgerichten als Richter und später bis 1987 als Staatsanwalt.
Doch Prantls Ko ...
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11. Jh. Die Kirche ist am Höhepunkt ihrer Macht; neue Sekten breiten sich in ihrem Gebiet aus und stellen ihren Alleinvertretungsanspruch in Frage.
Im Jahre 1126
wurde Pierre de Bruys verbrannt, weil er öffentlich verkündet hatte, daß \"Gott auf dem Marktplatz genau so gut wie in der Kirche zu finden ist; die Formen und Zeremonien, die so vielen Menschen den wahren Glauben ersetzen, sind völlig unnütz; das Kreuz sollte nicht ...
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Geschichte:
8. Februar 1924: Der Chinese Gee John wurde als erster Mensch der Welt in einer Gaskammer hingerichtet.
Die Gaskammer wurde in Deutschland vor allem im 2.Weltkrieg als Hinrichtungsmethode für die Ausrottung der Juden benutzt. Die Nazis versuchten sie mittels Zyklon B hinzurichten.
Verfahrensweise:
Dabei wird der Delinquent in einer luftdichten Kammer auf einen Stuhl geschnallt. Durch ein auf der Brust befestigtes ...
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Geschichte:
Früher wurde Dr. Albert Southwick Zeuge eines Unfalls, als ein betrunkener Mann einen Stromgenerator berührte. Der Mann starb sofort. Er erzählte diesen Vorfall seinem Freund Senator David McMillan, dieser sprach sofort mit Gouverneur David B. Hill, dass man mit der Elektrizität das grausame Erhängen ersetzen könnte. Schließlich wurde 1888 diese Hinrichtungsart mit der Begründung, sie sei humaner als der Tod durch den Strang, ...
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Geschichte:
In Nazideutschland experimentierte Dr. Eisele in Buchenwald mit vielen Chemikalien und sammelte seinen Erfahrungen im \"abspritzen\". Tausenden von Menschen wurden die verschiedensten Substanzen gespritzt, die meißten starben.
Verfahrensweise:
Bei der Exekution mit der Giftspritze wird dem Verurteiltem eine Überdosis eines schnell wirkendem Betäubungsmittels, kombiniert mit einem chemischen Lösungsmittel, intravenös in ...
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Geschichte:
Ursprünglich wurde gehängt, indem man dem Delinquenten eine Schlinge um den Körper band und ihn dann den Naturgewalten auslieferte. Und es wurde nur an Eichen gehängt, da sie die heiligen Bäume des Wotans, der Sturmgott, sind.(Germanen)
Verfahrensweise:
Dem Hinrichtungsopfer wird eine Schlinge um den Hals gelegt. Es stirbt infolge des Drucks, den der Strang beim Fall des Körpers bewirkt. Bewusstlosigkeit und Tod treten ...
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Geschichte:
Anfangs war die Garotte nicht mer als ein aufrechter Pfosten mit einem Loch in der Höhe des Halses. Das Opfer wurde auf einem Sitz vor dem Pfosten gefesselt, und ein Seil wurde um seinen Hals gelegt. Die Enden des Seiles wurden durch das Loch im Pfosten gezogen. Der Henker zog nun langsam an beiden Enden des Seiles und erdrosselte so ein Opfer. Später wurde der Stick dann durch ein Metallband ersetzt, und der Henker führte sein ...
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Verfahrensweise:
Erschießen ist die weltweit am meisten verbreitete Hinrichtungsart. Vor allem in asiatischen und arabischen Staaten. Eine Lösung ist der Kopfschuss. Dabei werden keine inneren Organe verletzt, so dass man diese verkaufen kann. Man unterscheidet zwischen Einzelerschießungen (Ostblock) und Erschießungskommandos (USA). Dabei wird meist auf das Herz geschossen.
Pannen:
Es passiert häufig, dass die Schützen vorbeiziele ...
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Bei dieser Art der Tötung wird dem Opfer mit einem scharfen Schwert oder Fallbeil der Kopf vom Körper abgetrennt. Es ist vorgesehen, daß die Klinge beim ersten Schlag den Kopf vom Körper abtrennt. Beim Schwert kann dies jedoch länger dauern, da es eine leichte Waffe darstellt und die Kraft des Schlages von der Kraft und Statur des Henkers abhängig ist.
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Beim Vollzug durch Steinigen wird das Opfer normalerweise vorher bis zum Hals in die Erde eingegraben oder auf andere Weise festgehalten. Der Tod tritt durch Ersticken oder durch Verletzungen am Kopf ein. Da es durchaus üblich ist, dass ein Mensch mehrere Steinwürfe aushält ohne das Bewusstsein zu verlieren, kann eine Steinigung ein langsames Sterben bewirken.
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Studien belegen eindeutig, dass die meisten Länder, die die Todesstrafe abgeschafft haben eine niedrigere Mord- und Mordversuchsrate haben als die Länder, in denen diese Strafe noch praktiziert wird.
Hinrichtungen können Gewaltverbrechen fördern, da die Hemmschwelle vom Staat gebrochen, in dem er selbst das Töten billigt, dadurch geht die Vorbildfunktion verloren.
In den Staaten Texas, Louisiana und Florida werden die meisten Hinrichtungen v ...
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Niemandem kann durch den Tod des Täters geholfen werden. Es kann weder das Verbrechen gemindert noch ungeschehen gemacht werden. Es werden bei den Anhängern der Todesstrafe nur Rachegelüste befriedigt. Ist der Staat nicht verpflichtet solchen Gelüsten überlegen gegenüber zu stehen? Wird nicht eher der moralische Standpunkt des Staates in Frage gestellt?
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Mit der Verhängung der Todesstrafe stellt sich der Staat auf das selbe Niveau das der Täter zur Zeit der Ausübung der Tat hatte. Der Täter hat vielleicht eine psychische Erkrankung oder Probleme mit Drogen und Alkohol und führte seine Tat meist in einer enormen Stresssituation durch.
Seine Handlung ist sicher nicht befürwortbar oder entschuldbar. Im Gegensatz zu den Richtern, die völlig ruhig und bedacht über des Schicksal des Täters entschei ...
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Wenn der Staat die Ermordung eines Menschen anordnet ist es nebenbei auch etwas unverständlich, dass Mord etwas unrechtes darstellt. Die Härte der Folter und der Todesstrafe rechtfertigt niemals deren Anwendung, geschweige denn auch nur einen Gedanken an eine solche Rache. Durch die Todesstrafe wird einem Delinquenten jegliche Möglichkeit einer Sühne genommen.
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Denkt man nur an die Zeit bis zur Vollstreckung der Exekution, ist es human einem Menschen in einer Zelle mit der Größe von 1,5 mal 2,4 Meter für Jahre ohne jegliche Perspektive auf den Tod warten zu lassen? Jeden Tag nicht über das Getane, sondern über den bevorstehenden Tod nachdenken zu lassen. Ihm jegliche Art der Persönlichkeit zu nehmen? Fasst man dann auch noch die Prozedur der Exekution in das Auge, muss man dieses Argument eindeutig al ...
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Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das
Wasser, die Atmosph"re sowie Kultur- und sonstige Sachgter vor sch"dlichen
Umwelteinwirkungen und, soweit es sich um genehmigungsbedrftige Anlagen
handelt, auch vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen
Bel"stigungen, die auf andere Weise herbeigefhrt werden, zu schtzen und dem
Entstehen sch"dlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
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(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten fr
1. die Errichtung und den Betrieb von Anlagen,
2. das Herstellen, Inverkehrbringen und Einfhren von Anlagen, Brennstoffen
und Treibstoffen, Stoffen und Erzeugnissen aus Stoffen nach Maágabe der __
32 bis 37,
3. die Beschaffenheit, die Ausrstung, den Betrieb und die Prfung von
Kraftfahrzeugen und ihren Anh"ngern und von Schienen-, Luft- und
Wasserfahrzeugen sowie von Sc ...
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(1) Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer
Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maáe geeignet sind,
sch"dliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die
Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gef"hrden, erheblich zu benachteiligen
oder erheblich zu bel"stigen, sowie von ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen
zur Lagerung oder Behandlung von Abf"llen bedrfen einer Genehmigung. Mit
Ausna ...
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(1) Genehmigungsbedrftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, daá
1. sch"dliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile
und erhebliche Bel"stigungen fr die Allgemeinheit und die Nachbarschaft
nicht hervorgerufen werden k"nnen,
2. Vorsorge gegen sch"dliche Umwelteinwirkungen getroffen wird, insbesondere
durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maánahmen zur
Emissionsbegrenzung,
3 ...
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Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn
1. sichergestellt ist, daá die sich aus _ 5 und einer auf Grund des _ 7
erlassenen Rechtsverordnung ergebenden Pflichten erfllt werden, und
2. andere "ffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes
der Errichtung und dem Betrieb der Anlage nicht entgegenstehen.
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