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Unitarismus: Streben nach einem einheitlichen, zentral regierten Staat.
Föderalismus: Form des Zusammenschlusses von Staaten, die allen Beteiligten ein gewisses Maß an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung belässt.
. Bundesstaaten
o eigene Verwaltung
o Justiz
o Kultur
Matrikularbeiträge ans Reich (für Streitkräfte usw.) . Reich
o Streitkräfte
o Zollwesen
o Handel
o Verkehr
o Postwesen
. Sonderrechte für Bayern un ...
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Ausgangssituation:
. Bayern tritt Norddt. Bund bei
. Verfassung des Norddt. Bundes wird abgeändert
25 Einzelstaaten werden zu einem Bundesstaat: Deutsches Reich
Ziel der Verfassung war eine
Balance von Unitarismus und Föderalismus:
Unitarismus: Streben nach einem einheitlichen, zentral regierten Staat.
Föderalismus: Form des Zusammenschlusses von Staaten, die allen Beteiligten ein gewisses Maß an Selbstbestimmung und Eigenvera ...
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Die europäische Rechtsgeschichte zeigt den Unehelichen als stark benachteiligte und nur teilrechtsfähige Person. Dies geht auf kirchliche Bestrebungen zurück, welche die monogame Ehe als einzige Geschlechterverbindung akzeptierte.
Im frühen Mittelalter stand es dem Vater frei, Bastarde als Kind anzuerkennen und es somit in das Thron- und Erbrecht einzubinden. Einige Rechtsquellen kennen sogar ein gesetzliches Erbrecht der unehelichen Söhne. ...
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Die Vaterschaftsanerkennung erfolgt durch die Erklärung des Mannes mit der Zustimmung des Kindes. Angesichts der existentiellen Bedeutung sind an die Erklärungen beider Seiten besondere Anforderungen gestellt.
a) die Zustimmung des Mannes
. Form der öffentlichen Beurkundung gemäß § 1600e Abs. 1 S. 1
. sie darf nicht durch einen Bevollmächtigten abgegeben werden gemäß § 1600d Abs.3
. der beschränkt geschäftsfähige Mann kann ebenfall ...
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Liegt keine Vaterschaftsanerkennung vor oder ist sie unwirksam oder durch eine rechtskräftige Anfechtung beseitigt, so kann die nichteheliche Vaterschaft in einem gerichtlichen Verfahren festgestellt werden gemäß § 1600n.
Der beklagte oder klagende Mann ist als Vater festzustellen, wenn er das Kind gezeugt hat gemäß § 1600o Abs. 1. Das Gericht hat nach der ZPO, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen. Da eine sichere Feststellung der Vate ...
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Kraft Gesetz kommt der Mutter die elterliche Sorge über das Kind zu gemäß § 1705 S 1 zu. Das Sorgerecht umfaßt die Vermögenssorge und die gesetzliche Vertretung. Nur für gewisse, in § 1706 aufgeführten Angelegenheiten erhält das Kind daneben einen Pfleger; das mütterliche Sorgerecht ist insoweit eingeschränkt. Doch kann die Mutter das ungeschmälerte Sorgerecht erlangen, entweder durch einem Antrag nach § 1707 oder durch die Adoption ihres Kinde ...
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Die Zuordnung des nichtehelichen Kindes zur Mutter prägt auch die allgemeinen kindschaftsrechtlichen Wirkungen wie die Staatsangehörigkeit (a), das Erbrecht (b) und voran das Namensrecht (c).
zu a) Nach § 41 Nr. 2 RuStG erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit,
wenn seine Mutter Deutsche ist.
zu b) Nach der Mutter und ihren Verwandten steht dem Kind das volle gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht zu. Andererseits ist durch das ...
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3.6.1. Allgemeines
Das nichteheliche Kind hat vollen Anspruch auf Unterhalt gegen Mutter und Vater. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Verwandtenunterhalts auch gegenüber den Verwandten des Vaters und im Hinblick auf Abkömmlinge des nichtehelichen Kindes (§ 1615a). Die Unterhaltsrechtsverhältnisse sind gegenseitig, so daß das Kind gegenüber seinen Eltern oder sonstigen Verwandten unterhaltspflichtig werden kann. Die Mutter erfüllt i ...
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Das teilweise auf das Jahr 1896 zurückgehende Kindschaftsrecht wird in der Öffentlichkeit vielfach kritisiert, da es in großem Umfang nicht mehr den heutigen gesellschaftlichen Gepflogenheiten und Moralvorstellungen entspricht.
Dazu einige Zahlen aus dem Statistischen Jahrbuch 1995:
alte Bundesländer neue Bundesländer
Einwohner 64.865.000 15.730.000
Eheschließungen 405.196 48.232
Ehescheidung mit Kind 61.400 6.690
Ehescheidung ohne Ki ...
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Die Einführung des privaten Rundfunks in Deutschland 1984 stellte die Medienpolitik vor neuen Aufgaben. Diese wurden den Landesmedienanstalten übertragen. Sie vergeben die Lizenzen an private Anbieter und kontrollieren ihre Programme auf die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen.
Die Landesmedienanstalten spielen daher eine zentrale Rolle in der Medienpolitik. Sie treffen für den Fernsehzuschauer und Radiohörer gewissermaßen eine ...
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Die Medienpolitik gehört zu den verbliebenen Kompetenzen der Länder. Infolgedessen sind mit den folgend ausgeführten Aufgaben mehrere - insgesamt 15 - Landesmedienanstalten betraut; außer in der bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) verwirklichten Länderzusammenarbeit unterhält jedes Bundesland eine eigene Anstalt. Die Landesmedienanstalten sind staatsferne Einrichtungen öffentlichen Rechts: Sie sind nicht Teil der staatlichen Verwalt ...
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Die Landesmedienanstalten sind für die Lizenzierung privater Rundfunkanbieter zuständig. Sie bestimmen nach Maßgabe landesgesetzlicher Regelungen, welche Bewerber bei der Vergabe freier Sendeplätze Berücksichtigung finden. Hierbei ist zu unterscheiden, ob sich die Bewerbung auf eine bundesweite oder aber lokale Ausstrahlung bezieht und ob die Art der Übertragung terrestrisch, per Satellit, oder über Kabel erfolgen soll.
Lizenzierung nimmt unte ...
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Die Landesmedienanstalten sind neben der Zulassung privater Programmanbieter auch für die Kontrolle der von ihnen gesendeten Programme verantwortlich. Sie haben zu überprüfen, ob Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen - bei bundesweiter Ausstrahlung insbesondere die im Rundfunfstaatsvertrag (RStV) verankerten - vorliegen. Den Landesmedienanstalten kommt insofern die Rolle des Implemantationsträgers zu, d.h. sie müssen die mit den gesetzliche ...
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Neben diesen zentralen Aufgaben der Landesmedienanstalten gibt es noch eine Reihe anderer ihnen anvertrauter Angelegenheiten, die insofern wichtig sind, als sie teilweise in Verbindung zu ihrer Haupttätigkeit der Sendeplatzvergabe und Programmkontrolle stehen.
So lassen die Anstalten Medienforschung betreiben, deren Ergebnisse, z.B. bei der Unterscheidungsfähigkeit bei Kindern von Werbung und Programm, direkten Einfluß auf die Forderungen der ...
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Ein Veranstalter, der eine Lizenz auf bundesweite Zulassung seines Programms begehrt, kann sich bei einer Landesmedienanstalt seiner Wahl dafür bewerben. Auf der anderen Seite sind die Landesmedienanstalten dazu angehalten, standortpolitische Interessen ihres Landes zu berücksichtigen. Zudem ist es nicht Zuletzt eine Frage des Prestiges, für bundesweit sendende Programme die zuständige Landesmedienanstalt zu sein. Diese Konstellation der Intere ...
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Die länderübergreifende Organisation ist nicht auf die Lizenzvergaben beschränkt, sondern erstreckt sich auch über den weiten Bereich der Programmkontrolle. Entsprechende Fragen behandeln die Gemeinsamen Stellen "Jugendschutz und Programm" und "Werbung". Auch hier geht es darum, daß sich die Landesmedienanstalten untereinander abstimmen; die Erarbeitung gemeinsamer Empfehlungen steht im Vordergrund (siehe auch 2.3). Daneben werden Programmbesch ...
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Der RStV erteilt den Landesmedienanstalten ausdrücklich den Auftrag, Richtlinien zu erarbeiten. In den Paragraphen 33 und 46 ist festgehalten, daß die Landesmedienanstalten zur näheren Ausgestaltung im Hinblick auf die vielfaltsichernden Maßnahmen (Sendezeit für unabhängige Dritte bei Marktanteil eines Vollprogramms von 10%, Etablierung eines Programmbeirates als Möglichkeit der Begegnung vorherrschender Meinungsmacht) und der Aufsichtspflicht ...
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Die Konzentrationskontrolle ging 1997 fast vollständig auf die KEK über, gleichzeitig führte man als Maßstab das sog. "Zuschaueranteilsmodell" ein, nach dem vorherrschende Meinungsmacht (der zu begegnen ist) angenommen wird, wenn die einem Unternehmen zurechenbaren Programme einen Marktanteil von 30% erreichen. (Siehe §26 Abs.2 RStV)
Nach dem Rundfunkstaatsvertrag dient die KEK als Organ der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt zur Erfüllun ...
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Als Netzbetreiber fällt der Telekom eine zentrale Rolle auf der Akteurs-Ebene zu, da an ihr bei der Übertragung von Sendesignalen im Wahrsten Sinne des Wortes kaum ein Weg vorbei führt. In der Vergangenheit kam es mehrfach zu Konflikten mit den Landesmedienanstalten. Zum einen warf die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) der Telekom in der Vergangenheit vor, einen chancengleichen Zugang zum digitalen Fernsehen nicht gewährleiste ...
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Die Beziehungen dieser beiden Akteure ist aus Anlaß der jüngsten Stellungnahme des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) "Kommunikations- und Medienordnung 2000 plus" und des darin zum Ausdruck kommenden Markt-statt-Regulierung-Standpunktes recht deutlich geworden, da sie damit die Existenzberechtigung der Landesmedienanstalten in Frage stellt. Daher stoßen hier im Raum der interessierten Öffentlichkeit die Grundideologien (R ...
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